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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-15

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Wie Sie soeben gehört haben, bittet Sie die Minderheit bei Artikel 49a Absatz 2bis, auf die Kann-Bestimmung zu verzichten und damit der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.

Zur Begründung gestatten wir uns die folgenden Bemerkungen: Ein erfolgreicher und sinnvoller NFA gründet auf ein paar wenigen, dafür aber wichtigen Grundsätzen, die im Laufe der Vorbereitungsarbeiten breite politische Akzeptanz erhielten. Dort, wo wir sie beiseite schieben, droht das Reformwerk zu einem gewissen Leerlauf zu werden. Zu diesen Grundsätzen gehören einmal eine möglichst klare Aufgabenentflechtung mit eindeutigen Verantwortungsbereichen und dann auch die Umsetzung des Grundsatzes, dass die Stelle, welche die Finanzierungslast trägt, auch über die Durchführung einer Aufgabe umfassend entscheiden soll. Im Rahmen der Verfassungsrevision, welcher Volk und Stände mit grossem Mehr zugestimmt haben, wurden diese Grundsätze sogar in der Bundesverfassung verankert. Ich zitiere Ihnen hier nur Artikel 43a Absatz 3: "Das Gemeinwesen", so heisst es hier, "das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen."

Mit der Lösung der Mehrheit leisten wir einer Entwicklung Vorschub, welche diesen Grundsatz in seiner Kürzestfassung - "Wer zahlt, befiehlt" - missachtet und den heutigen Zustand beim projektgestützten baulichen Unterhalt und bei der Erneuerung sogar verschlechtert. Die Kann-Vorschrift gemäss der Mehrheit kann im Ergebnis dazu führen, dass die Verantwortung verwässert wird. Die Finanzierung wird ja neu, wie wir gehört haben, zu hundert Prozent beim Bund liegen, die Durchführung aber - wenn das "Kann" extensiv interpretiert würde, worauf ich zurückkomme - bei den Kantonen. Einem solchen Rückschritt sollten wir nicht zustimmen. Es geht hier nicht um irgendetwas, sondern es geht um einen wichtigen politischen Prüfstein. Darauf hat Bundesrat Merz gestern in der einleitenden Diskussion auch hingewiesen.

Für Mehrheit und Minderheit ist unbestritten, dass die Bauherrenfunktion für die Ausführung des projektgestützten baulichen Unterhaltes und die Erneuerung beim Bund, konkret beim Astra, liegen muss. Das haben wir soeben auch vom Mehrheitssprecher gehört. Für die Minderheit gilt aber zusätzlich die Feststellung, dass diese Bauherrenfunktion nur bei einer umfassenden und klaren Übertragung aller damit zusammenhängenden Aufgaben auf den Bund effizient wahrgenommen werden kann. Insbesondere soll es keine unnützen Mehrfachbesetzungen beim teuren Fachpersonal geben, und der Bund soll die Arbeiten selber ausschreiben und vergeben können.

Auch drängt sich neu eine wesentlich grossräumigere Koordination auf, als das unter dem geltenden Regime möglich ist. Hier liegt einiges drin. Mit einer Bauherrenfunktion, die sich auf Grundsätze und Oberaufsicht beschränkt und die übrigen Aufgaben als Folge der Kann-Vorschrift gemäss Mehrheit auf die Kantone überträgt, ist eine neue, effiziente Aufgabenerfüllung kaum gewährleistet. Bundesrat und Astra gehen davon aus, dass das Effizienzsteigerungspotenzial gemäss Lösung Bundesrat und Minderheit pro Jahr in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken liegt. Die Finanzkommission war letzten Herbst anlässlich einer Orientierung durch das Astra über dieses Potenzial im Einzelnen von den Möglichkeiten, die hier aufgezeigt wurden, sehr beeindruckt. Dieses Potenzial ergibt sich daraus, dass ein zu grosser, zu teurer dezentraler, kantonaler Verwaltungsapparat mit zahlreichen Standorten, mit zahlreichen Doppelspurigkeiten, eingespart und die Verwaltung eben gemäss Konzept Bundesrat auf wenige Filialen für den projektbezogenen Unterhalt und die Erneuerung konzentriert werden kann.

Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass jeder Franken, der in der Administration und in der Vorbereitung dieses Unterhaltes oder der Projekterweiterungen eingespart werden kann, dem Nationalstrassenbau erhalten bleibt. Wir machen hier also Effizienzsteigerung nicht tel quel zugunsten der Bundeskasse, sondern wir machen Effizienzsteigerung und allenfalls Einsparungen zugunsten der Investitionen im Strassenbereich. Wir werden dann später noch sehen, bei einem weiteren Gesetz dieser Vorlage, dass es sehr wichtig ist, alles daranzusetzen, hier wirklich jeden Franken zugunsten der Investitionen und nicht der Verwaltung und der Führung einsetzen zu können. Die Frage lautet also auch: Bessere Organisation mit klaren Strukturen zu kleinen Kosten und damit mehr Nationalstrassenwerke oder mehr oder weniger Fortsetzung der bisherigen Wege und damit bedeutend höhere Verwaltungsausgaben, Reibungsverluste, verbunden mit verhältnismässig weniger Investitionsmitteln?

In den Hearings vor der Kommission haben sich der Vertreter der KdK und die Präsidentin der FDK für die integrale Fassung gemäss Bundesrat ausgesprochen. Das ist doch immerhin bemerkenswert. Im Gegenzug hat sich eine Mehrheit der kantonalen Baudirektoren, vereint in der sogenannten BPUK, zugunsten einer wenig klaren gesetzgeberischen Lösung mit einer Kann-Vorschrift engagiert.

Nun werden Sie vielleicht sagen: Weshalb die Aufregung? Die Lösung mit einer Kann-Vorschrift verhindert ja nicht, dass der Bund sich mit den Kantonen mindestens während einer Übergangszeit oder auch auf lange Dauer auf sinnvolle, mindestens teilweise gemeinsame Lösungen einigt. "Kann" heisst ja nicht "muss". Der Vertreter der Mehrheit hat im Wesentlichen ja auch so argumentiert, was an sich einleuchtet.

Wäre dem so, dann gäbe es heute keine Minderheit. Wir würden auf die Erarbeitung von sinnvollen Lösungen unter eindeutiger Führung des Bundes bauen und uns wahrscheinlich der Mehrheit anschliessen. Aber hinter dem "kann" steckt der für uns eindeutig erkennbare Wille der BPUK, es zu einer effizienteren neuen Bundeslösung nicht kommen zu lassen. Und Hinweise darauf ergeben sich beispielsweise aus einem Schreiben vom Februar dieses Jahres, das Sie alle erhalten haben und aus dem wir schliessen müssen, dass die BPUK eben hier eine Lösung haben möchte, die am bisherigen Aufgabenverteilungsmodus möglichst wenig ändern würde. Es wird da nämlich gesagt, die Kantone hätten Trägerschaften gebildet bzw. arbeiteten eng zusammen oder übertrügen alle Aufgaben dem hauptsächlich betroffenen Kanton. Sie seien in der Lage, auch diese Aufgabe zu übernehmen. Das steht unter dem Kasten in diesem Brief, der sich genau mit dieser Stelle, über die wir jetzt hier diskutieren, befasst, mit anderen Worten: Das "kann" auf Seite 38 der Fahne bedeutet wahrscheinlich in der [PAGE 141] realen Welt ein "muss". Es ist nicht ein "kann-kann", um es jetzt etwas feuilletonistisch zu sagen, sondern es ist ein "muss-kann". Selbst die Mehrheit hat in der Kommission derartige Befürchtungen klar nicht verneinen können, deshalb haben wir darüber auch eine lange Debatte geführt.

Damit komme ich zu einem letzten Gedanken. Lassen wir das "kann" stehen, so erfüllen wir in der konkreten Situation unsere Aufgabe als Gesetzgeber unseres Erachtens nur recht unvollkommen. Wir erteilen dem Bundesrat und dem Astra einen Auftrag, den sie gegenüber den Kantonen - hier eben stark repräsentiert durch die recht kraftvolle, mehrheitlich geeinte BPUK - nicht erfüllen können. Denn wir wissen heute, dass das Astra unter Druck kommen dürfte. Und in dieser für uns klaren Situation hilft es eben auch nicht weiter, wenn wir jetzt betonen, wir würden uns, wie das der Mehrheitssprecher gesagt hat, für ein klares "kann" im eigentlichen Sinn aussprechen. Wir lassen die vollziehende Bundesbehörde in einer schwierigen Lage zurück, und wir würden unseres Erachtens als Gesetzgeber zu wenig politische Führung zeigen, und das sollten wir in diesem wichtigen Werk des NFA nicht tun.

In diesem Zusammenhang noch Folgendes: Es ist auch für die Minderheit durchaus denkbar, dass in Einzelfällen, auch im Bereich des projektbezogenen Unterhaltes oder des Ausbaues, eine gewisse Aufgabe übertragen wird. Ich glaube, das liegt durchaus in der Vollzugskompetenz des einzelnen Amtes. Wir können uns auch vorstellen, dass es in der Übergangszeit, während des Aufbaues der neuen Organisation, zu solchen weiterführenden Zusammenarbeiten kommen wird. Aber wir werden, wenn wir eben gemäss Minderheit argumentieren, heute immer klar sagen, dass die Führung hier integral beim Bund liegen muss, damit wir hier die Systemsynergien wirklich ausschöpfen können. Wir würden uns dagegen wehren, dass hier irgendetwas verwässert wird.

Nun ist es ja denkbar, dass Einzelne unter Ihnen Zweifel haben könnten, wie sie sich entscheiden sollten. Da möchten wir Sie bitten, der Minderheit zuzustimmen, damit diese Frage durch die Arbeit im Nationalrat noch einmal deutlich hinterfragt wird, damit wir dieses Zeichen setzen: Nein, wir wollen die integrale Umsetzung gemäss Bundesrat, setzt euch noch einmal dahinter!

Deshalb bitte ich Sie, klar dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.