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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-15

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Bei Artikel 17a möchte ich einzig Absatz 2 politisch besonders hervorheben. Er enthält den wesentlichen Gedanken, dass die einzelnen Verkehrsträger und Verkehrsmittel - Strasse, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr - vermehrt nach ihren jeweiligen Vorteilen eingesetzt und verknüpft werden sollen. Eine Maximierung aller Verkehrsträger wird aus finanziellen Gründen in der Zukunft nicht mehr möglich sein. Sonst sind zu keinem der Absätze von Artikel 17a Bemerkungen zu machen.

Zu Artikel 17b: In Artikel 17b Absatz 1 wird gegenüber der Fassung des Bundesrates präzisiert, dass die Beiträge an die Kantone ausgerichtet werden.

Die Bezeichnung der Städte und Agglomerationen gemäss Absatz 2 erfolgt durch den Bundesrat. Der Hinweis auf die Definition des Bundesamtes für Statistik schränkt diese Zuständigkeit nicht ein, macht aber doch deutlich, in welche Richtung die Politik des Bundesrates gehen soll. Diese Bemerkung ist der Kommission wichtig.

In Absatz 3 ist nun nicht mehr von "Beiträgen an S-Bahnen" die Rede, sondern von "Beiträgen an Eisenbahninfrastrukturen für den Agglomerationsverkehr". Diese Änderung wurde über den Weg des Mitberichtes von der KVF eingebracht und steht in Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Frage, inwieweit Mittel des Infrastrukturfonds für die Investitionen zugunsten der Bahnen in den Agglomerationen verwendet werden dürfen. Diese wichtige Frage könnten wir meines Erachtens hier ausklammern und nächste Woche diskutieren, wenn es um das Infrastrukturfondsgesetz geht.

Zu Artikel 17c: Die Kommission will in Buchstabe a mit ihrer Ergänzung betonen, dass mit dem Wort "Siedlungsentwicklung" die Siedlungsentwicklung gemäss dem kantonalen Richtplan verstanden wird. Es geht darum, den eher vagen Begriff der Siedlungsentwicklung gemäss Fassung Bundesrat klarer festzulegen.