Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-16
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-16
Wortprotokoll
Sie gestatten mir, zu Artikel 23jbis aufgrund der Kommissionsberatung eine Bemerkung zuhanden des Protokolls zu machen. Es geht hier um zwei Dinge: einerseits um das Geld und andererseits um die Qualität; wir haben über die Qualität diskutiert.
Anhand des Vorentwurfes für eine Verordnung und eines bereits vorliegenden Handbuches zur Umsetzung dieser Bestimmungen ist das Problem des Flächenminimums diskutiert worden. Vorgesehen ist offenbar, in der Verordnung bestimmte Quadratkilometerzahlen festzulegen.
Es wurde in der Kommission gefragt, welches die Bedeutung dieser Minimalflächen sei, und zum Ausdruck gebracht, dass diese Flächen "in den Regel", aber nicht unbedingt einzuhalten seien. Exemplifiziert wurde das am Auenschutzpark Aargau. Die Gesamtfläche umfasst dort mehr als die verlangten 12 Quadratkilometer. Aber jedes der Teilstücke [PAGE 167] ist etwas kleiner als 3 Quadratkilometer. Seitens der Verwaltung wurde geantwortet, das spiele keine Rolle, wenn die Anforderungen des Bundesrechtes in qualitativer Hinsicht - in qualitativer Hinsicht! - erfüllt seien. Es ist, glaube ich, legitim, diese Erklärung hier festzuhalten.