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Bieri Peter · Ständerat · 2006-03-16

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-16

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für diese ausgedehnte Debatte. Ich glaube, die Publizität, die diese Thematik in der Vergangenheit erfahren hat, hat es auch gerechtfertigt, dass wir einige Zeit darauf verwendet haben. Ich habe mich in meinem Votum bemüht, die Sache einerseits historisch darzulegen, andererseits auch von der Sache her klar darzulegen. Deshalb zwei Antworten.

Die erste Antwort: Herr Reimann hat die Frage des Verbotes aufgeworfen und begründet seinen Ablehnungsantrag damit, dass hier tel quel von Verboten gesprochen werde. Er hat aber ausgelassen respektive vergessen - willentlich oder unwillentlich -, dass das Wort "beispielsweise" angeführt wird. Unsere Kommission ist so vorgegangen: Am Anfang bestand die Motion nur aus dem ersten Satz - ohne diesen Einschub, der mit dem Wort "beispielsweise" beginnt. Wir waren unsicher, ob Verbote richtig seien und welche Verbote allenfalls ausgesprochen werden müssten. Deshalb hat unsere Kommission dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt, allenfalls Verbote zu erlassen, wenn er es aus fachtechnischen Überlegungen heraus als sinnvoll erachten würde. Wir sind aber offen geblieben und haben das Wort "beispielsweise" angefügt. Deshalb möchte ich Herrn Reimann zu bedenken geben, dass dieses Wort "beispielsweise" ein Verbot wesentlich relativiert. Wir müssen es den Fachleuten überlassen, die entsprechenden richtigen Massnahmen zu treffen, zumal in der öffentlichen Diskussion die Thematik der Rasse immer wieder angeführt wird. Als Tierzuchtlehrer weiss ich, dass der Begriff der Rasse biologisch ein offener Begriff ist: Rassen ändern sich, es entstehen neue Rassen. Deshalb haben wir auch von diesem Begriff abgesehen.

Die zweite Antwort geht an Herrn Pfisterer, der die Verfassungsmässigkeit und die gesetzliche Grundlage für ein Vorgehen des Bundesrates hinterfragt. Natürlich ist die Aussage von Herrn David nicht massgebend. Herr Pfisterer, ich habe aber auch aus der Botschaft des Bundesrates zum Tierschutzgesetz zitiert. Wenn Sie nicht hingehört haben, dann zitiere ich es Ihnen nochmals: "Der Bundesrat erhält .... die Möglichkeit, Regelungen gegen die sogenannten Extremzuchten oder gegen die Zucht von Tieren mit ausgeprägter Aggressivität zu schaffen". Das ist jetzt neu in Artikel 10, tel quel von Artikel 7a bzw. Artikel 7c des Tierschutzgesetzes übernommen worden. Es hat sich also auch der Bundesrat dazu geäussert, nicht im Rahmen von Gen-Lex, sondern im Rahmen der Botschaft zum Tierschutzgesetz.

Jetzt zu sagen, es bestehe hier keine gesetzliche Grundlage, halte ich - zumindest so, wie es der Bundesrat interpretiert - für abwegig. Wir brauchen hier nicht auf einen anderen Pfad zurückzukehren. Wir haben eine genügende gesetzliche Grundlage, um den Bundesrat zu verpflichten, Artikel 7a und 7c in Kraft zu setzen; dies meine abschliessenden Ausführungen dazu. Vielleicht kann ich hier als Innerschweizer zum Schluss den Zürcher Reformator Huldrych Zwingli zitieren, der gesagt hat: "Tut um Gottes Willen etwas Tapferes!" Stimmen Sie der Motion zu.