Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-03-20
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-20
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich so, dass bei der Verabschiedung dieses Bundesgesetzes in einigen Seelen von Parlamentsmitgliedern, aber auch in der Verwaltung und im Bundesrat, eine doch nicht allzu kleine Prise Angst [PAGE 199] mitspielt: die Angst vor dem Referendum, das man nicht in einem Wahljahr über die politische Bühne laufen lassen möchte. Es ist deshalb nicht von der Hand zu weisen, dass diese Angst beim Entschluss mitgespielt hat, nun den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und sich hier dem Nationalrat anzuschliessen. Damit nimmt man eine system- und traditionswidrige Formulierung in Kauf, nämlich die explizite Erwähnung der Aussenwirtschaftspolitik als eines selbstständigen Institutes neben der Aussenpolitik. Schon im Nationalrat ist dieser Konflikt nicht einfach als Streit um des Kaisers Bart abgetan worden. Das Votum von Kollege Germann hat das bekräftigt. Angst ist selten ein guter Ratgeber; deshalb bin auch ich für Festhalten am Text, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen und von unserem Plenum in der letzten Session genehmigt worden ist.
Wenn ich aber wegen des Referendums meine Bedenken habe, dann nicht wegen dieser Formulierung hier und auch nicht wegen des Datums der Volksabstimmung, sondern - und ich bin Kollege Briner dankbar, dass er dieses Thema ebenfalls angeschnitten hat - weil in Sachen Finanzierung der Kohäsionsmilliarde nach wie vor Unklarheit herrscht. Hält sich nun der Bundesrat an sein damaliges Versprechen, diese Milliarde voll und ganz durch EDA und EVD kompensieren zu lassen, sodass keine Mehrausgaben entstehen, oder ist man inzwischen von diesem Grundsatz abgekommen? Das ist für mich weiterhin entscheidend in Bezug auf die Frage, ob ich mich am Schluss noch hinter diese Vorlage stellen kann oder nicht.
Im Übrigen bekenne ich mich weiterhin zum bilateralen Weg in unserer Beziehung zur EU, aber ich möchte den Bundesrat eindringlich bitten, künftig von Kohäsionsversprechen Abstand zu nehmen. Falls ihm das nicht möglich ist, dann soll er uns die Kohäsionszahlungen mindestens in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss zur Genehmigung vorlegen.