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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Artikel 12b koordiniert dieses Gesetz mit der laufenden NFA-Ausführungsgesetzgebung. Diese ist nämlich eine Voraussetzung auch für den Infrastrukturfonds. Das betrifft insbesondere die allgemeinen Grundsätze von Artikel 3a und Artikel 6, vor allem Artikel 6 Absatz 2 zu den Agglomerationsprogrammen. Ergänzend dazu sollen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) zur Anwendung kommen. Koordinationsbedarf besteht vor allem für den Fall, dass die NFA-Gesetze später als das Infrastrukturfondsgesetz in Kraft treten sollten. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen und die NFA-Spezialkommission haben so ihren Weg abgestimmt. Über die MinVG-Bestimmungen auf den Seiten 10 bis 12 der Fahne haben wir schon in Zusammenhang mit der NFA-Vorlage diskutiert. Ich beantrage Ihnen, hier auf eine Diskussion dieser Bestimmungen zu verzichten. Ich habe keine weiteren Anträge dazu zu machen. Ich habe auch keine Bemerkungen zu Artikel 13 dieses Gesetzentwurfes zu machen. Ich melde mich erst wieder bei der Beratung des Bundesbeschlusses.

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