Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 2 Absatz 2 geht es um die politisch schwergewichtige Frage, wie man die Zweckbindung um- und durchsetzt. Die Lösung besteht darin, dass die Kommission die Bedenken beider Gutachten vollumfänglich berücksichtigt: sowohl diejenigen, die im Gutachten von Herrn Professor Etienne Grisel enthalten sind, das im Auftrag des TCS erstellt wurde, wie auch diejenigen, die im Gutachten des Bundesamtes für Justiz enthalten sind. Das bedeutet, dass die Reserve aus der Spezialfinanzierung, d. h. das gleichsam "alte" Geld, nicht für die "neue" Aufgabe des Agglomerationsverkehrs verwendet werden darf. Dies, weil die Reserve grösstenteils aus der Zeit vor der "neuen" NFA-Verfassungsbestimmung für den Agglomerationsverkehr stammt. Die Kommission beantragt, im Gesetz selber eine Differenzierung vorzunehmen. Eine solche Differenzierung schafft Klarheit und verhindert Missbrauch.
Absatz 2 führt bei der Umsetzung zu keinen Problemen, weil für die Finanzierung der "neuen" Aufgabe des Agglomerationsverkehrs mit den jährlichen Einlagen sozusagen wiederum "neues" Geld in den Fonds fliesst. Dies wird durch den zweiten Satz von Absatz 2 verdeutlicht. Die dringlichen und baureifen Projekte nach Artikel 6 Absatz 1 folgen derselben Regel und sind auf diese Weise ebenfalls finanzierbar. [PAGE 228] Schliesslich wird mit dieser Klausel für die Automobilisten die Sicherheit geschaffen, dass ihre Mittel rechts- und zweckkonform verwendet werden. So viel zu Absatz 2.
Zu Absatz 3: Die Bundesversammlung legt jährlich den Anteil aus den zweckgebundenen Erträgen fest. Sie legt auch die Aufteilung fest, sowohl für die Aufgaben des Fonds als auch für die "übrigen Aufgaben", die wir soeben diskutiert haben.
Lassen Sie mich noch ergänzen: Die Verwaltung hat die Finanzperspektiven erstellt. Die Frage ist natürlich, ob in den nächsten 20 Jahren genügend Mittel für die Aufgaben des Fonds und die "übrigen Aufgaben" der Spezialfinanzierung vorhanden sind. Es wurden Befürchtungen geäussert, dass eventuell dann als Folge des Infrastrukturfonds nicht mehr genügend Mittel für Aufgaben wie den Lärmschutz oder die Schwerverkehrskontrollzentren vorhanden sind. Die Verwaltung hat uns versichert, dass aus heutiger Sicht und gemäss heutiger Planung genügend Mittel für alle erforderlichen Ausgaben vorhanden sind, und ich möchte ergänzen: ohne Steuererhöhung.