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Bieri Peter · Ständerat · 2006-03-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Auch ich kann mich dem Dank an die Kommission, aber auch an den Bundesrat und die Verwaltung anschliessen. Wir präsentieren Ihnen heute eine Vorlage, die ausgewogen ist. Es ist schon mehrmals betont worden, dass man eine einvernehmliche Lösung gefunden hat. Sowohl die "ÖV-phile" Seite - um sie einmal so zu nennen - als auch die "autophile" Seite werden natürlich noch versuchen, ein wenig am Tischtuch zu ziehen und etwas mehr auf ihre Seite zu bringen. Ich möchte aber beide Seiten warnen: Ziehen Sie nicht zu fest daran, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass das Geschirr zu Boden fällt und wir dann nichts zu essen haben.

Zuerst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Präsident des "Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr" und habe in den Jahren 2000 und 2001 die vom Vorsteher des UVEK eingesetzte Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" geleitet. In dieser Gruppe haben damals die Verbände des öffentlichen Verkehrs, aber auch der TCS, die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und der Schweizerische Städteverband mitgewirkt. Aufgrund dieser "Vorbelastung" für die Anliegen des Agglomerationsverkehrs konzentriere ich mich auf dieses Thema, ohne die anderen Projekte in ihrer Bedeutung zu vergessen.

Die Agglomerationen erhalten mit dem Infrastrukturfonds recht viel: nicht nur die 6 Milliarden Franken, die unter diesem Titel aufgeführt werden, sondern auch einen beachtlichen Teil der Mittel für die Fertigstellung und für die Beseitigung von Engpässen des Nationalstrassennetzes. Die Nationalstrassen haben eine wichtige Funktion für den Agglomerationsverkehr: Bis zu 85 Prozent des Verkehrs auf Nationalstrassen im Bereich von Agglomerationen dienen dem internen Verkehr. Wir dürfen nicht vergessen, dass wichtige Nationalstrassenstrecken im Agglomerationsbereich erst noch gebaut werden müssen. Deshalb werden die Agglomerationen eben auch von der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und auch vom Projekt Engpassbeseitigung profitieren.

Die heute diskutierte Vorlage ist die zweite Etappe in der Realisierung der wichtigsten Empfehlungen der seinerzeitigen Expertengruppe. Die erste Etappe war die Verfassungsänderung, die es erlaubt, aus zweckgebundenen Mineralölsteuererträgen Schienen- und Strasseninvestitionen für den Agglomerationsverkehr zu unterstützen. Dies wurde bei der Volksabstimmung vom 28. November 2004 über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung so aufgenommen und bestätigt.

Mit der Vorlage wird auch eine weitere Empfehlung der Expertengruppe umgesetzt. Für die Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr wird im Sinne der NFA ein neues System eingeführt, nämlich die Programmfinanzierung. In Artikel 6 Absatz 3 dieser Vorlage wird dazu ein klarer Termin gesetzt. Dabei ist es wichtig, dass die [PAGE 221] Bundesversammlung über die Beiträge an diese Programme entscheidet. Die Expertengruppe erkannte seinerzeit, dass eine Programmfinanzierung nicht so rasch eingeführt werden kann. Sie schlug deshalb u. a. folgende Übergangsmassnahmen vor: erstens eine neue Beitragskategorie für schwer finanzierbare Strassenprojekte in Agglomerationen und zweitens zusätzliche Möglichkeiten für Beiträge an Schieneninvestitionen für den Agglomerationsverkehr aus zweckgebundenen Erträgen der Mineralölsteuer auf Treibstoffen. Mit Artikel 6 Absatz 1 des neuen Gesetzes und den Artikeln 3 und 4 des Bundesbeschlusses über den Gesamtkredit werden diese Empfehlungen nun auch verwirklicht.

Die Vorlage geht von einem vernünftigen Ansatz aus. Wir können zur Lösung von Verkehrsproblemen den Verkehrsträger, bei dem der Engpass besteht, z. B. eine bestimmte Strassenstrecke, ausbauen oder eben auch einen alternativen Verkehrsträger, z. B. eine Bahn, ausbauen. In beiden Fällen muss die öffentliche Hand investieren. Lösungen beim Agglomerationsverkehr sind nur möglich, wenn Schiene, Strasse und Langsamverkehr als Gesamtverkehrssystem betrachtet werden. Die öffentlichen Finanzmittel - dazu gehören auch die Mineralölsteuererträge - sollen im Rahmen der Vorgaben der Bundesverfassung dort eingesetzt werden, wo sie am meisten bringen.

Ganz besonders positiv ist zu würdigen, dass Schienenvorhaben in der Finanzierung Aufnahme gefunden haben. Wir haben in der vorberatenden Kommission im Lichte der geäusserten Bedenken die Voraussetzungen für Bahninvestitionen mit Geldern aus der Mineralölsteuer präzisiert. Die drei S-Bahn-Vorhaben gemäss Artikel 4 des Finanzierungsbeschlusses sind wichtig, aber auch verschiedene Projekte mit S-Bahn-Charakter, die in Artikel 3 enthalten sind. In grösseren Agglomerationen sind aus raumplanerischen, ökologischen und ökonomischen Gründen und aus Überlegungen bezüglich der Effizienzsteigerung Infrastrukturen für S-Bahn-Systeme, Metros oder Stadtbahnen eben am sinnvollsten. Solche Bahnen können dank moderner Technik eine Alternative zu Fahrten auf der Nationalstrasse und eine Entlastung der Nationalstrasse im Agglomerationsgebiet sein. Auch die Beiträge für Metros, Trams und Stadtbahnen in verschiedenen Agglomerationen sind wichtig, zum Teil als Ergänzung zu den jeweiligen Bahnnetzen.

Die Mitfinanzierung von Bahnen wurde zum Teil von Automobilkreisen kritisiert. Ich habe etwas Mühe, dieser Kritik zu folgen, besonders weil die Begründung immer wieder geändert wurde. Zuerst waren es rechtliche Bedenken, dann wurde die Kritik mit Zahlen begründet. Paradoxerweise wird die Mitfinanzierung von Trams nicht kritisiert, obwohl diese auch auf Schienen fahren, auch sehr teuer sein können und meistens auch noch zum Teil den Strassenverkehr behindern können. Ich bleibe bei den Empfehlungen der Expertengruppe, die auch vom TCS damals mitgetragen wurden. Diese Empfehlungen sahen auch eine Mitfinanzierung von S-Bahnen vor. Der Bundesrat hat immer darauf hingewiesen, dass mit der neuen Bestimmung in Artikel 86 der Bundesverfassung die Finanzierung von Bahninfrastrukturen möglich wird. Die Bahnprojekte in der Vorlage dienen eindeutig dem Agglomerationsverkehr. Wir dürfen jetzt die Kantone, die sich seit Jahren für ihre Projekte enorm engagiert haben, nicht im Regen stehen lassen.

Die Strasse kommt mit der Vorlage nicht zu kurz, auch wenn ein kleiner Teil der Mittel des Gesamtkuchens an die Eisenbahninfrastrukturen geht. Zusätzlich zu den Krediten für die National- und Hauptstrassen wird ein Teil der Mittel als Beiträge an Agglomerationsprogramme gehen und dort zum Teil auch für Strassenbauten eingesetzt werden, für Strassen, an die sonst keine Bundesbeiträge ausgerichtet werden. Der Betrag für diese Strassenausbauten ist noch nicht bekannt, weil die entsprechenden Agglomerationsprogramme noch nicht definitiv vorliegen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit dem Bundesrat auch dafür danken, dass er schon kurz nach der Verabschiedung des Berichtes der Expertengruppe einen wichtigen Grundsatzentscheid gefällt hat, nämlich dass Eisenbahninfrastrukturen im Grenzbereich zwischen regionalem Verkehr und Ortsverkehr aus Krediten nach dem Eisenbahngesetz mitfinanziert werden können. Damit ist eine wichtige Empfehlung rasch umgesetzt worden. Die Expertengruppe empfahl damals eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um 5 Rappen, was, nicht unerwartet, zum Teil heftig kritisiert wurde. Diese Summe entspricht jedoch in etwa den 300 Millionen Franken, die unsere Kommission damals vorschlug. Sie wollte damit vermeiden, dass die neue Aufgabe Agglomerationsverkehr zulasten der bisherigen Zweckbestimmungen geht. Wenn diese Erhöhung infolge des Abbaus der Reserve aus den Mineralölsteuererträgen nun nicht nötig ist, kann dies ja dem Agglomerationsverkehr recht sein.

Quintessenz dieser Übungsanlage: Mit der hier präsentierten Vorlage werden die entscheidenden Vorschläge der damaligen Expertengruppe umgesetzt. Dies ist möglich geworden, weil in Ergänzung dazu auch die Anliegen in Bezug auf die Nationalstrassen und die Hauptstrassen der Berggebiete und Randregionen ins Boot geholt werden konnten. Auch wenn die einzelnen Interessenkreise verständlicherweise noch versuchen werden, das Tischtuch des gedeckten Tisches etwas auf ihre Seite zu ziehen, tun wir gut daran, diese gut austarierte Vorlage im Sinne der vorberatenden Kommission zu verabschieden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen.

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