Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-22
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-22
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat hier relativ vorsichtig Stellung genommen. Es ist eine parlamentarische Initiative, und da ist er jeweils etwas zurückhaltend. Er hat aber bei der Stellungnahme doch auch Bedenken geäussert in Bezug auf die Verpflichtung, die der Entwurf den Kantonen überträgt, solche Beratungsstellen zu haben oder zu schaffen.
Die Frage der Beratungsstellen ist unbestritten. Es wurde jetzt so getan, als wolle niemand Beratungsstellen. Die Frage ist, ob der Bund in diesem Gesetz sagen soll, dass die Kantone dazu verpflichtet sind, diese Stellen zu haben oder zu schaffen. Die Kantone, die sich dagegen wehren, tun dies nicht, weil sie keine solchen Stellen wollen; zum Teil haben sie sie schon. Sie sagen erstens: Was ist das für ein Eingriff in unsere kantonale Hoheit? Zweitens haben sie Angst davor, was daraus abzuleiten ist. Wenn der Bund eine solche Bestimmung erlässt und ein Kanton einen Mangel bezüglich Beratungsstellen hat, ist dann der Bund verpflichtet, das zu überprüfen? Denn es ist ja eine bundesrechtliche Verpflichtung der Kantone. Das ist das eine.
Das andere ist, dass die Kantone sagen: Der Bund bestimmt, und wir bezahlen! Das ist ein Verstoss nicht gegen [PAGE 261] Beratungsstellen - die sind unbestritten -, sondern vor allem gegen den Grundsatz des Finanzausgleichs. Im Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist in Artikel 43a Absatz 2 und Absatz 3 Folgendes festgehalten: "Das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, trägt deren Kosten. Das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen." Hier aber sagen wir den Kantonen, dass sie Beratungsstellen haben müssen, und bestimmen indirekt über diese Leistung, und die Kantone sollen sie dann bezahlen. Früher oder später wird dann wahrscheinlich das Begehren kommen, dass der Bund auch bezahlen solle, wenn er schon bestimme. Dann müssen wir das wieder überprüfen, und das Schlimmste sind ja immer Dinge, bei denen beide bezahlen. Dann ist niemand richtig verantwortlich.
Gemäss Bundeszivilrecht ist der Bund ohnehin nur dann ermächtigt, in die Organisationsautonomie der Kantone einzugreifen, wenn ein solcher Eingriff für die Durchsetzung unerlässlich erscheint. Das ist im vorliegenden Fall aber nicht so.
Es stellt sich auch die Frage der präjudiziellen Wirkung für andere Beratungsstellen, z. B. im Bereich des Erwachsenenschutzes oder im Bereich der Kinderbelange, in denen die Kantone mit gleichen, wenn nicht noch besseren Argumenten dazu verpflichtet werden könnten, für Beratungsstellen besorgt zu sein. Sie sind es zum Teil ja schon. Aber wenn der Bundesgesetzgeber hier eingreift, entsteht eine neue Unklarheit.
Im Übrigen stellt der Bundesrat erfreut fest, dass nicht nur der Bund, sondern auch sehr viele Kantone die Probleme im Bereich der häuslichen Gewalt erkannt und bereits entsprechende Massnahmen ergriffen haben oder zu ergreifen im Begriff sind. Die häusliche Gewalt gilt erst seit 2004 als Offizialdelikt, und die damit gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Kantone das Problem ernst nehmen.
Darum sollten Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen. Nicht weil jemand gegen solche Beratungsstellen wäre, sondern weil man in die Kompetenz der Kantone eingreifen und gegen die Grundsätze des Finanzausgleichs verstossen würde, wenn man sie verpflichtete, hier etwas zu tun.