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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-23

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-23

Wortprotokoll

Nach geschehener Tat und Zusammenbrüchen ist es einfach, zu urteilen und zu sagen, was alles falsch gelaufen sei. Ich möchte Herrn Béguelin herzlich dafür danken, dass er meine Aussage, die ich damals im Nationalrat machte, vorgelesen hat. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich zu jedem Wort stehe und das Gleiche heute noch sagen würde. Aber es wäre billig von mir gewesen, dies im Nationalrat beim Zusammenbruch der Swissair zu erwähnen, wenn ich in den vorangegangenen Jahren über die Geschäftspolitik der Swissair nicht massiv das Gleiche gesagt hätte. Damals wäre es Zeit gewesen, das ist die Lehre, die das Parlament, der Bundesrat und überhaupt die Öffentlichkeit zu ziehen hätten.

Die Swissair war ein Gott. Sie war keine Firma. Wer sie kritisierte, wurde fast als Landesverräter abgestempelt. Ich habe meine Erfahrungen gemacht. Sie retten Firmen mit der Sorge um eine Geschäftspolitik, nicht mit Strafverfahren und mit Dingen, die nachher passieren. Das muss für uns die Lehre sein; leider kommt es immer wieder vor. Ich habe keine Bedenken bei Firmen, die kritisiert werden. Eine gute Firma kommt deswegen auch nicht in Verruf. Aber bei Firmen, die nicht kritisiert werden und bei denen eine Verfilzung besteht, die das ganze Establishment, die Gewerkschaften, die Parlamente, die Regierung usw. durchdringt, wo niemand mehr etwas kritisieren kann, da passiert es. [PAGE 290]

Die Swissair ist zusammengebrochen, und was jetzt passiert, ist Sache der Gerichte. Es tut mir Leid, dass ich Ihnen das sagen muss. Sie haben heute Morgen viel über die Unabhängigkeit der Gerichte diskutiert. Es wäre eigenartig, wenn der Bundesrat bei dieser Schadenerledigung in die Kompetenz der Gerichte eingreifen würde. Aber ich geben Ihnen insofern Recht: Die lange Dauer ist natürlich störend. Das neue Aktienrecht habe ich Ihnen zur Vernehmlassung auf den Tisch gelegt. Sie sehen dort, dass, namentlich was die Verantwortlichkeitsklagen anbelangt, eine Stärkung der Aktionärsstellung vorgenommen wurde.

Zur langen Dauer muss man sagen - ich sage das, ohne in die Hoheit der Gerichte eingreifen zu wollen -, dass wir auch im übrigen Strafrecht ein System haben, wo jedes Detail abgeklärt wird, bevor jemand ans Gericht gelangt. Die Amerikaner haben ein anderes. Sie nehmen einige Hauptbrocken und sagen: Das genügt, und das Nebensächliche lassen wir beiseite. Bei uns im Strafrecht ist es, etwas überspitzt ausgedrückt, so: Bei einem Mordfall wird auch noch abgeklärt, wie gross der Kleiderschaden ist. Das ist etwas übertrieben. Aber ich habe bei der Bundesanwaltschaft gesehen, was da für Details zusammengetragen werden. Bis man zur Anklage schreitet, dauert es sehr lange.

Ich sage damit nicht, man solle es ändern, aber man sollte mindestens bedenken, ob eine schnellere Verurteilung für Haupttaten möglich wäre. Wir sind ja jetzt auch mit der Revision der Strafprozessordnung vor dem Parlament; dort haben wir diesen Gedanken aufgenommen. Etwas übertrieben ausgedrückt könnte man schauen, dass man mit dem Angeschuldigten eine Vereinbarung treffen kann. Man könnte sagen: Jetzt erledigen wir das! Und er legt ein Geständnis ab, und er ist damit einverstanden. Dann haben wir eine schnellere Beurteilung. Aber dazu werden Sie noch Stellung nehmen.

Vom zweiten grossen Schaden, Herr Béguelin, sprechen Sie nicht. Sie sprechen von den Schäden, die andere verursacht haben. Die Frage ist ebenso zu stellen: Wer ist dann für die Hunderte von Millionen verantwortlich, die man in die Swissair gesteckt hat, und für die Milliarden, die wir bei der Swiss verloren haben? Da gibt es eine Verantwortlichkeit. Auch damals war doch mit etwas wirtschaftlichem Sachverstand zu sehen, dass das nicht wird funktionieren können. Da müssten wir uns selber an der Nase nehmen, aber da gibt es auch keine Verantwortlichkeitsklagen gegen Parlament und Bundesrat. Ich möchte nur sagen: Diejenigen, die dort das Geld verloren haben - Sie haben hier die Steuerzahler angesprochen -, die haben dort den Schaden tragen müssen, und die sind in dieser Beziehung machtlos.

Wichtig ist auch die Lehre für die Zukunft. Wir haben Unternehmen, die in einer ähnlichen Situation sind - Sie haben es angetönt -: die Swissair und die Sabena. Man hat Probleme im eigenen Land, man kann nicht mehr wachsen. Was kauft man? Firmen im Ausland mit den gleichen Problemen, um grösser zu werden, und dann sagt man, man habe die kritische Grösse. Die Swisscom lässt grüssen. Der Bundesrat hat daraus gelernt, und darum hat er diese unheilvolle Auslandstrategie der Swisscom kippen müssen; das hätte zum gleichen Debakel geführt, das darf ich Ihnen sagen. Natürlich können Sie das Gegenteil sagen, weil der Schaden noch nicht eingetreten ist.

Wichtiger als diese gerichtlichen und strafrechtlichen Fragen - die natürlich auch wichtig sind - ist es, die Lehren daraus zu ziehen, damit keine solchen Debakel mehr passieren. Damit muss sehr viel früher angesetzt werden als erst am Tag, an dem die Flugzeuge am Boden bleiben und alles zusammenbricht. Da kann man nur noch die Richter machen lassen, und das ist für die Beschäftigten, für die Gläubiger, für die Direkt- und Indirektbetroffenen einfach keine Lösung. Das ist eine Aufarbeitung im Nachhinein und bringt die Befriedigung, dass irgendjemand ins Gefängnis kommt und bezahlt; aber aus volkswirtschaftlicher Sicht ist das zu wenig.

Darum ist die Antwort des Bundesrates relativ einfach ausgefallen. Wir haben mit der nachträglichen Aufarbeitung als Bundesrat relativ wenig zu tun. Wir sind als Gläubiger mit 6 Prozent Beteiligung am Aktienkapital in der letzten Klasse. Wir bekommen sicher nichts mehr, denn diese Klasse kommt ja ganz am Schluss noch dran, und so viel wird nicht übrig bleiben, dass auch noch Aktionäre befriedigt werden könnten.

Die Verantwortlichkeitsklage ist eingereicht. Soweit das möglich ist, ist vonseiten des Bundes als Direktbetroffenem Druck bei der Swissair vorhanden, aber für die ganze Sache ist das zu wenig.