Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-03-23
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur ganz kurz - das Geschäft ist ja nicht umstritten - im Sinne einer Bestätigung seitens des Bundesrates.
Wir sind uns bewusst, dass die Versuchsphase, die hier seinerzeit diskutiert und beschlossen worden ist, mit zwei Jahren relativ kurz ist. Aber wir haben heute immerhin doch eine Festigung des Zustandes erreicht; zum einen gestützt auf verschiedene Einsätze, zum anderen gestützt auf verschiedene Stabsübungen.
1. Wir können feststellen, dass sich die bestehenden Führungsstrukturen in diesen Einsätzen als zweckmässig erwiesen und bewährt haben.
2. Wir können ebenfalls feststellen - und das war ja Ihr ursprüngliches Anliegen, das wir absolut teilten -, dass die regionale Verankerung respektive die Verbindung zu den Behörden über die vier Territorialregionen weiterhin gewährleistet ist. Und es soll auch so bleiben.
3. Wir können festhalten, dass das Konzept dieser sogenannten Task Forces ein Garant für eine flexible, modulare, lagegerechte und leistungsorientierte Zusammensetzung von militärischen Einsatzverbänden ist. Das war ein Grundkonzept der "Armee XXI", das erlauben soll, verschiedenartigsten Einsätzen gerecht zu werden, wie es die heutige Risikolage bedingt.
4. Wir können feststellen, dass der Einsatzstab Heer, ab 1. Januar 2006 eben der Heeresstab, imstande ist, militärische Einsatzverbände zu führen, und dass damit auch die Entflechtung von territorialen Aufgaben und Raumsicherungsaufträgen gewährleistet werden kann. [PAGE 267]
5. Das Armeeleitbild-Führungsmodell trägt in Analyse all dieser Prüfungen den momentanen Bedürfnissen und Erfordernissen am besten Rechnung.
6. Selbst wenn dieser Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee jetzt formell erfüllt ist, wird er immer wieder Gegenstand von Prüfung und Analyse sein, um allenfalls noch Verbesserungen anbringen zu können. Das heisst nicht, dass wir permanent über Führungsstrukturen diskutieren; das heisst es überhaupt nicht. Aber wenn sich aus diesen Anforderungen heraus Punkte ergeben, für die Verbesserungen nötig sind, soll uns das auch weiterhin möglich sein. Soweit die Räte darüber Bericht erstattet haben wollen, haben sie die Möglichkeit, diesen Punkt über die ordentliche Berichterstattung gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes periodisch behandeln zu lassen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommission zu folgen.