Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-03-23
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23
Wortprotokoll
Dieses Geschäft hat - wir sehen es an der Jahreszahl - eine sehr lange Vorgeschichte und war geprägt von einem langen Tauziehen zwischen den beiden Räten. Nicht zuletzt deshalb hofft die vorberatende Kommission, dass es heute definitiv erledigt werden kann. Dass ich bei diesem wie auch beim nächsten Geschäft, der parlamentarischen Initiative Hess Hans, als Kommissionssprecher fungiere, hat damit zu tun, dass es sich um die beiden letzten Restanzen der Jahren 2000 und 2001 handelt, als ich die Ehre hatte, die SPK Ihres Rates zu präsidieren.
In jener Zeit, nämlich in der Sommersession 2001, hatte unser Plenum auf Antrag der Kommission beschlossen, nicht auf diese Vorlage des Nationalrates betreffend die Rechte für Migrantinnen einzutreten. Weil der Nationalrat in der Herbstsession 2001 aber an seinem Willen festhielt, in diesem Bereich im Sinne der parlamentarischen Initiative Goll zu legiferieren, landete der Ball in der Dezembersession 2001 wiederum bei uns. Dann fällten wir den weisen Entscheid, die Behandlung der nationalrätlichen Vorlage auszusetzen und sie dann im Rahmen der sich abzeichnenden Totalrevision des Ausländerrechtes wieder aufzugreifen. Es machte aus unserer damaligen Sicht keinen Sinn, die Revision von zwei, drei Artikeln des damaligen Anag im Sinne der parlamentarischen Initiative Goll an die Hand zu nehmen, nachdem eine Totalrevision des Gesetzes angekündigt war.
Im Zuge dieser Totalrevision wurde der Vorstoss Goll dann im Nationalrat geprüft und behandelt. Das Gesetz ist nun unter Dach und Fach, jedenfalls im Parlament; geblieben ist aber eine Differenz zum Nationalrat. Dieser hatte am 7. Juni 1999 bei der Umsetzung der Initiative Goll nämlich gesetzliche Änderungen beschlossen, die inzwischen nicht tel quel ins neue Ausländerrecht Eingang gefunden haben.
Die Kommission schlägt Ihnen nun vor, auf die Vorlage des Nationalrates betreffend die Rechte der Migrantinnen aus folgenden Gründen nicht bzw. nicht mehr einzutreten:
1. Das Ausländergesetz ist total revidiert, und es macht keinen Sinn, bereits eine Partialrevision an die Hand zu nehmen, bevor die Totalrevision überhaupt in Gesetzeskraft erwachsen ist.
2. Die Anliegen der parlamentarischen Initiative Goll - bzw. das, was davon in die nationalrätliche Vorlage von 1999 Eingang gefunden hat - sind zu einem guten Teil, ich würde sagen, je nach Bewertung zur Hälfte bis zu zwei Dritteln, in der Totalrevision verwirklicht.
Berücksichtigt worden sind nämlich die folgenden Anliegen:
1. Das Aufenthaltsrecht einer Ausländerin, die mit einem Schweizer oder einem in der Schweiz niedergelassenen Ausländer verheiratet war, soll bei der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft grundsätzlich weiterbestehen, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat und die Integration erfolgreich war.
2. Ein Aufenthaltsrecht besteht zudem, wenn wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen. Nicht berücksichtigt im neuen Gesetz wurde hingegen der Verzicht auf das Erfordernis des Zusammenwohnens, da gibt es kein automatisches Aufenthaltsrecht, und ebenso soll der Familiennachzug nur bewilligt werden können, wenn das Erfordernis des Zusammenwohnens weiterhin gegeben ist.
Ich glaube, ich kann es bei diesen summarischen materiell-rechtlichen Hinweisen bewenden lassen und Sie namens der Kommission nochmals bitten, nicht auf die Vorlage des Nationalrates einzutreten. Dieser Antrag ist in der Kommission mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen so zustande gekommen.