Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-03-23
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich äussere mich zur Fassung der Kommission. Ausgangspunkt ist wiederum die Verwaltungsautonomie des Bundesgerichtes. Es sind aber dem Parlament ganz bestimmte Obliegenheiten anvertraut, die im weitesten Sinne ebenfalls als Verwaltung zu verstehen sind. Es sind bei diesen Aufgaben verschiedene Kommissionen des Parlamentes involviert. Bezüglich der Oberaufsicht sind dies die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte, bezüglich der Budgets der Gerichte sind es die Finanzkommissionen beider Räte, bezüglich der Wahlen ist es die Gerichtskommission, bezüglich der späteren Abänderung dieser Verordnung werden es mit grösster Wahrscheinlichkeit die beiden Kommissionen für Rechtsfragen sein. Der Antrag, den wir stellen, bezweckt nur, dass das Bundesgericht diejenigen Voraussetzungen zu schaffen hat, welche die von mir genannten Kommissionen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
In diesem Zusammenhang legt die Kommission für Rechtsfragen Wert darauf, dass mit diesen Unterlagen nicht bis ins Detail in Erfahrung gebracht werden soll, wie einzelne Richter und Gerichtsschreiber tätig sind. Wir legen auch Wert darauf, dass all diejenigen Daten, die bezüglich der Personen Rückschlüsse zulassen, in den Kommissionen vertraulich behandelt werden. Wir müssen Sie aber ersuchen, mit der Zustimmung zu diesem Artikel die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Geschäftsprüfungskommissionen, die Finanzkommissionen, die Kommissionen für Rechtsfragen und eventuell auch die Gerichtskommission in die Lage versetzt werden, aufgrund dieser nötigen Angaben ihre Tätigkeiten und Aufgaben auch tatsächlich zu erfüllen.
Was Herr Pfisterer sagt, ist meines Erachtens wiederum Bestandteil der Verwaltungsautonomie und schlägt sich nur teilweise in dem nieder, was die Obliegenheiten des Parlamentes betrifft. Ich fände es auch falsch, wenn die zuständigen Parlamentskommissionen eine Wirksamkeitsprüfung veranlassen würden. Meines Erachtens ist es Sache des Bundesgerichtes, selbst zu entscheiden, ob es eine solche Wirksamkeitsprüfung macht. Ich glaube, unter politischen Aspekten wird dies in Zusammenarbeit mit den Geschäftsprüfungskommissionen und Finanzkommissionen auch so ausgestaltet werden, dass die verfassungsmässige Ordnung zwischen Parlament und Gerichten gewahrt bleibt.