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AB 64920

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-05-09

Wortprotokoll

Ich muss noch meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Präsidentin des Hausvereins Schweiz. Das ist der Hauseigentümerverband, der sich sozial und ökologisch verpflichtet. Die WAK-SR hat die parlamentarische Initiative zurückgewiesen, deshalb müssen wir jetzt im Rat darüber befinden, ob wir damit weitermachen wollen, und wir müssen auch sagen, was genau wir wollen.

Diese Initiative hat, anders als uns Herr Gysin Hans Rudolf weismachen wollte, nichts mit der Globalisierung zu tun. Sie wird auch keine grössere Mobilität der Leute in unserem Land bewirken. Es geht hier nur um eine kleine Gruppe - es ist leider immer noch eine kleine Gruppe - von Hausbesitzern und Hausbesitzerinnen, die etwas verkaufen und dann wieder etwas kaufen. Es geht eigentlich nur darum zu schauen, wann und in welchem Ausmass sie Steuern bezahlen müssen. Es ist nicht so, dass die Initiative fordert, dass eine Besteuerung entfällt, sondern es geht darum, wann wie viel geschuldet ist.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Finanzdirektorenkonferenz die parlamentarische Initiative klar ablehnt; sie hat das in einem Brief an uns festgehalten. Sie würden also gegen die Interessen Ihres eigenen Kantons handeln, wenn Sie der Initiative hier Folge geben würden.

Noch eine Vorbemerkung: Es ist erstaunlich, wie oft in letzter Zeit Bundesgerichtsentscheide kritisiert worden sind mit dem Argument, man hätte mit diesen Entscheiden weniger Rechtssicherheit. Damit macht man sich eigentlich über die Arbeit des Bundesgerichtes lustig. Das Bundesgericht sorgt mit seinen Entscheiden eben gerade dafür, dass man weiss, was jetzt gilt, wenn die Praxis nicht ganz klar ist. Ich möchte die Kritik am Bundesgericht also auch in diesem Fall zurückweisen; noch mehr möchte ich jene Kritik zurückweisen, die sich dann gegen die Steuerverwaltungen richtet, denn diese führen ja nur aus, was das Bundesgericht vorgeschrieben hat. Es geht hier auch nicht darum, dass wir auf Bundesebene legiferieren; wir würden hier ganz klar in die Hoheit der Kantone eingreifen. Es geht nur darum, was die Kantone machen müssen. Im Moment ist es so, dass fast alle Kantone die absolute Methode anwenden.

Wir würden also fast alle Kantone zwingen, nach einer anderen Methode zu arbeiten - einer komplizierteren, als sie sie heute haben.

Ich kann Ihnen zitieren, was Ständerat Schiesser in der Kommission gesagt hat: "Was bisher diskutiert worden ist, geht aus meiner Sicht an der Praxis vorbei. Ich bin seit vielen Jahren Notar, habe es aber nie erlebt, dass Klienten gekommen sind, die ihr Haus verkaufen wollten, sich dann nach der Grundstückgewinnsteuer erkundigten und daraus den Schluss zogen, sie hätten zwar ein Objekt gefunden, das billiger sei als jenes, das sie hätten, sie müssten sich aber nach einem neuen umsehen, das teurer sei, damit ihnen der Aufschub der Grundstückgewinnsteuer gewährt würde." Das glaube ich auch.

Herr Schiesser hat noch ein schönes Beispiel zur absoluten und relativen Methode gegeben: Zwei Brüder haben je ein gleiches Haus gebaut. Der eine verkauft es, will kein Wohneigentum mehr und zieht in eine Mietwohnung. Der andere verkauft es auch, kauft aber ein neues Haus, ein kleineres, billigeres. Der erste muss die volle Grundstückgewinnsteuer bezahlen, der zweite muss sie nur teilweise bezahlen. Das kann doch niemand verstehen. Deshalb ist es völlig klar, dass wir bei der absoluten Methode bleiben sollten, die verlangt, dass der Gewinn dann, wenn er anfällt, zu versteuern ist. Das ist ein Prinzip, das wir jetzt schon seit einigen Wochen immer wieder diskutieren, sei es nun bei Optionen oder Aktien. Es macht Sinn, den Gewinn dann zu versteuern, wenn er anfällt, und nicht irgendeine merkwürdige Berechnung anzustellen, um die Besteuerung dann auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.

Ein Beispiel noch, damit Sie verstehen, worum es geht: Es kauft jemand eine Liegenschaft für 600 000 Franken und verkauft sie dann für 700 000 Franken, das gibt einen Gewinn von 100 000 Franken. Darauf wäre Gewinnsteuer abzuliefern. Nach der Idee des Initianten ist es jetzt so: Wenn jemand nicht wieder das ganze Geld investiert, sondern zum Beispiel eine Liegenschaft für 550 000 Franken kauft, müsste diese Person nach altem Recht den ganzen Gewinn versteuern, nach dem Initianten nur einen Bruchteil davon, entsprechend dem Anteil des Betrages der neuen Investition von 550 000 Franken, bezogen auf den Verkaufserlös von 700 000 Franken. Es sind also nur 550 Siebenhundertstel des Gewinns jetzt zu versteuern; der Rest ist dann schon einmal fällig, wenn man dann auch das zweite Haus verkauft hat. Dann macht es aber überhaupt keinen Sinn mehr. Wenn man das Haus dann nämlich wieder für 550 000 Franken verkauft, hat man das Gefühl, man hätte keinen Gewinn gemacht, muss aber noch die alte Steuerrechnung von vor vielen Jahren begleichen. Das macht einfach keinen Sinn. Bitte zwingen Sie hier die Kantone nicht zu einer Praxisänderung. Das Bundesgericht hat gesagt, welches die richtige Methode ist. Halten wir uns daran.