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Gyr-Steiner Josy · Nationalrat · 2006-05-09

Gyr-Steiner Josy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-05-09

Wortprotokoll

Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das Protokoll V vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, zur Genehmigung. Das Übereinkommen über konventionelle Waffen wurde 1980 im Rahmen der Vereinten Nationen in Genf aus der völkerrechtlichen Einsicht heraus abgeschlossen, dass das Recht, dem Gegner zu schaden, nicht unbegrenzt ist und die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschont werden muss. Es besteht aus einem Rahmenübereinkommen und einzelnen Protokollen. Das Rahmenübereinkommen enthält die allgemeinen Bestimmungen für die dazugehörigen Protokolle und bildet gleichzeitig die Grundlage für künftige Verbote oder Beschränkungen weiterer konventioneller Waffensysteme.

Das zur Diskussion stehende Protokoll V über explosive Kriegsmunitionsrückstände wurde am 28. November 2003 verabschiedet. Es geht davon aus, dass Munitionsrückstände nach bewaffneten Auseinandersetzungen viele humanitäre Probleme verursachen. Beim Einsatz von explosiver Munition einschliesslich Streumunition stellt die hohe Anzahl Blindgänger bzw. explosiver Kriegsmunitionsrückstände - das ist explosive Munition, die im Zielbereich nicht ihrer Funktionsweise entsprechend explodiert ist - ein schwerwiegendes humanitäres Problem dar. Auch nach Beendigung des bewaffneten Konflikts fordern Kriegsmunitionsrückstände noch viele zivile Opfer und sind ein grosses Hindernis für den gesellschaftlichen und den wirtschaftlichen Wiederaufbau eines betroffenen Landes. Zudem verhindern sie an vielen ehemaligen Konfliktschauplätzen die Rückkehr der Zivilbevölkerung in ihre angestammten Wohngebiete. Statistiken, z. B. aus Kosovo, belegen, dass mindestens gleich viele Personen durch explosive Kriegsmunitionsrückstände, meist Streumunition, verletzt oder getötet wurden wie durch Personenminen.

Angesichts der grossen Anzahl betroffener Länder wurde der Bedarf an internationaler Unterstützung bei der Räumung solcher Rückstände und bei der Betreuung und Rehabilitation der Opfer immer erheblicher, und es wurde die politische Forderung nach einer internationalen Regelung erhoben. Sowohl die Staaten, die entsprechende Munition eingesetzt haben, als auch diejenigen, auf deren Gebiet sich die Munitionsrückstände befinden, werden in die Pflicht genommen. Die Schweiz hat die Ausarbeitung des Protokolls V aktiv unterstützt. Die Ratifizierung des Protokolls wäre eine logische Folge unserer bisherigen humanitären Politik. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2005 [PAGE 565] beschlossen, das Protokoll V unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung anzunehmen.

Die Sicherheitspolitische Kommission hat sich am 23. Januar 2006 mit diesem Protokoll befasst. Eintreten war in der SiK unbestritten, einzelne kritische Fragen und Bemerkungen wurden trotzdem angebracht. Unter anderem findet es die Ratslinke paradox, dass wir Abkommen über den beschränkten Einsatz bestimmter konventioneller Waffen haben, die aber für die Polizei nicht gelten, oder dass ein Unternehmen, das dem Bund gehört, diese Kanistermunition produziert. Dazu wurden folgende Aussagen gemacht: dass die Ruag die Lizenz hat, das 12-Zentimeter-Minenwerfer-Kanistergeschoss 98 in Europa zu vertreiben, dies bisher aber noch nie gemacht hat und dass Protokoll V das Ergebnis einer Abwägung zwischen humanitären Gesichtspunkten und militärischen Anforderungen ist.

Weiter wurde von einem Votanten darauf aufmerksam gemacht, dass sich die wesentlichen Dinge, auf die es in der Praxis ankommt, im technischen Anhang zum Protokoll V befinden und der technische Anhang nicht die gleiche Verbindlichkeitsstufe hat wie das Protokoll. Hierzu wurde ausgeführt, dass der technische Anhang Hilfe zur konkreten praktischen Anwendung der verbindlichen Artikel 1 bis 11 sein solle; er solle den verpflichtenden Charakter dieser Artikel nicht infrage stellen.

Weiter wurde auch die Frage gestellt, ob durch die Unterzeichnung von Protokoll V wirklich keine finanziellen Mehrverpflichtungen entstehen. Das Protokoll stellt keinen Mehraufwand dar, weil sich die Schweiz bereits jetzt insbesondere im Bereich der Minenräumung engagiert.

Die SiK beantragt Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Die Kommission hat mit 20 Stimmen für die Annahme des Entwurfes gestimmt; 2 Nationalräte haben sich der Stimme enthalten. Der Ständerat als Erstrat hat dem Bundesbeschluss am 15. Dezember 2005 einstimmig, mit 31 zu 0 Stimmen, zugestimmt.

Ich bitte Sie, der Ratifizierung des Protokolls V zuzustimmen.