Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2006-05-09
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-09
Wortprotokoll
Die Ausgangslage für diese in Zweifel gezogene, angefochtene Steuerpraxis liegt darin, dass es betrügerische Angebote gibt, Geld anzulegen, Leute da hingehen, ihr Geld bringen, und der Betrüger befriedigt mit dem neu eingenommenen Geld allenfalls einmal einen bisherigen Anleger, der sich aus dem Geschäft zurückziehen will. Mit dieser Schneeballmethode kann sich ein Betrüger relativ lange über Wasser halten, bis das einmal auskommt. Die Gelder, die er entgegennimmt, auf die er hohe Versprechen macht von 20 Prozent Zins usw., werden de facto gar nie angelegt, sondern er macht Gutschriften auf dem Konto. Das gefällt den Leuten; sie haben das Gefühl, das sei ja ein gutes Geschäft, da müsse man dabei bleiben. Abgesehen davon sind die Gelder gemäss dem Vertrag praktisch prädisponiert. Es steht in diesen Vereinbarungen, dass die Gewinne, die da angeblich eben erzielt werden, auf dem Konto des Kunden gutgeschrieben werden - das ist ein Kontokorrentverfahren - und wieder zur Anlage gelangen, dass die weiter angelegt werden sollen.
Nun fällt dann dieser Schneeballschwindel wie ein Strohhaufen zusammen, diese Luftblase platzt, und die Leute stehen vor dem Verlust ihres Geldes. Dann kommt die Konkursverwaltung oder die Staatsanwaltschaft, und es wird festgestellt, dass da Leute Geld angelegt haben. Die Leute werden befragt - die Anleger sind Angestellte, das sind Lehrerinnen, das sind gewöhnliche Sterbliche, nicht irgendwelche Kapitalisten -; dann kommt die Steuerverwaltung und sagt: Ja, Sie haben da vom Anlegerkreis noch eine Gutschrift, Sie haben 20 000 Franken Gewinn gemacht. Das ist Ihnen gutgeschrieben worden, darauf müssen Sie jetzt Steuern bezahlen! Die Steuerverwaltungen einzelner Kantone greifen dann mit voller Härte durch und lassen die Leute auf den erlittenen Verlusten noch Steuern bezahlen.
Und das kann ja nicht sein. Die Gerichte schützen das, die Verwaltung stützt sich auf die Gerichte, und irgendwann muss man einmal sagen, was Recht ist; das muss der Gesetzgeber machen.
Ich habe in dieser Motion verlangt, das man den Einkommenszufluss nur dann besteuert, wenn er wirklich definitiv erworben ist. Nun gibt es verschiedene Motivationen, das nicht zu tun; "in dubio pro fisco" ist der höchste Grundsatz, aber das genügt natürlich nicht. Es kann auch krass ungerecht sein, und diese Fälle sind krass ungerecht. Es genügt nicht, wenn man sagt, man könne sich ja auf Steuererlass berufen. Der wird auch nicht immer gewährt.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, diese Motion zu unterstützen, sodass die entsprechenden Prüfungen von der Verwaltung vorangetrieben werden und das Gesetz in diesem Sinne geändert werden kann, damit betrogene Sparer zum Verlust hinzu nicht noch Steuern zu bezahlen haben.