Hofmann Urs · Nationalrat · 2006-05-09
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-05-09
Wortprotokoll
Ich glaube, dass Herr Schlüer Frau Fässler nicht zugehört hat, als sie zum Vorstoss von Herrn Wandfluh Stellung genommen hat. Sie hat dargelegt, dass auch vonseiten unserer Fraktion selbstverständlich keine Einwände gegen vernünftige Vereinfachungen im Bereich der Mehrwertsteuer bestehen. Wenn dadurch bei der Administration der Mehrwertsteuer weniger Personal benötigt wird, wird man ja nicht einfach mehr Leute beschäftigen, als beim Bund wirklich vernünftige Arbeit leisten können.
Ihre Motion will aber noch etwas ganz anderes. Jedenfalls ist der Text, der mir hier vorliegt - anders, als Sie es gesagt haben -, auch darauf ausgerichtet, den Mehrwertsteuersatz zu senken, und zwar mit denjenigen Einsparungen, die durch die Vereinfachungen in der Administration generiert werden können. Das ist nicht ehrlich. Das ist eine Forderung, die so nicht aufgeht, und zwar aus zwei Gründen, Herr Kollege Schlüer: Einerseits ist es so, dass es eine Illusion und gegenüber den Steuerpflichtigen nicht ehrlich ist, hier so zu tun, als ob die Mehrwertsteuer derart vereinfacht werden könnte, dass im Bereich der Mehrwertsteueradministration x Millionen Franken eingespart werden könnten. Die Mehrwertsteuer ist eine komplexe Steuer; das hat auch Bundesrat Merz zur Kenntnis nehmen müssen, nachdem er vor einem Jahr noch meinte, die grossen Vereinfachungen könnten ganz rasch bewerkstelligt werden. Die Mehrwertsteuer wird auch künftig keine ganz einfache Steuer sein. Deshalb wird es auch künftig hochqualifiziertes Personal im Bereich der Mehrwertsteuer brauchen.
Herr Schlüer, wenn Sie in vier Jahren die attraktivste Mehrwertsteuerverwaltung und das attraktivste System in ganz Europa wollen, dann müssen Sie dieses auch mit der Mehrwertsteuer kompatibel ausgestalten, wie sie in der EU existiert. Das Schlimmste gerade für die internationale Konkurrenzfähigkeit wäre, wenn wir ein separates Schweizer System kreieren würden, das völlig anders aufgebaut wäre als alle anderen Systeme. Das kann einfach sein, aber es muss weiterhin gewisse Grundsätze einhalten, die systembedingt zur Mehrwertsteuer gehören. Deshalb werden wir kein System kreieren können, das auf einem Bierdeckel abgehandelt werden kann, wie man es uns anhand anderer Steuerarten populistisch präsentieren will.
Zu den Zahlen, Herr Kollege Schlüer: Sie schreiben im Motionstext - und nicht etwa in der Begründung -: "Die daraus resultierenden Einsparungen sind vollumfänglich zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu verwenden." Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes ist ja wohl nur dann sinnvoll, wenn es mindestens um 0,1 Prozent geht und nicht nur um Promille. 0,1 Prozent Mehrwertsteuer sind 280 Millionen Franken. Das ganze Personal der Eidgenössischen Steuerverwaltung verursacht einen Aufwand von rund 110 Millionen Franken. Dabei ist aber auch die direkte Bundessteuer, dabei ist die Verrechnungssteuer, dabei sind die Stempelsteuern und verschiedene andere Aufwendungen in diesem grossen Amt vereinigt. Auch wenn Sie also in diesem Bereich viel vereinfachen können, auch wenn Sie sehr viel vereinfachen können - wobei am Schluss noch nachzuweisen ist, ob das wirklich möglich ist -, ist es eine Illusion und ist es populistisch, Herr Kollege Schlüer, so zu tun, als könne man nachher den Mehrwertsteuersatz senken, wie Sie es hier verlangen. Ich begreife auch den Bundesrat nicht, dass er dies mit dem lapidaren Satz "Annahme der Motion" offenbar auch so sieht. Ich wäre froh, wenn Herr Bundesrat Merz hier darlegen würde, wie er sich diese Senkung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund der Vereinfachung der Mehrwertsteuer vorstellt.
Daneben: Wenn es im Bereich der Mehrwertsteuer-Administration wirklich Einsparungen gibt, dann sollen diese Einsparungen bei der Erhebung für eine vernünftige Kontrolltätigkeit in diesem Bereich verwendet werden. Es ist heute ein Ärgernis, dass die Wahrscheinlichkeit, bei der Mehrwertsteuer kontrolliert zu werden, etwa gleich gross ist wie diejenige, in Beni Thurnheers "Benissimo" eine Million Franken zu gewinnen: Etwa alle dreissig Jahre kommt man einmal dran! Es liegt im Interesse der Steuergerechtigkeit und eines vernünftigen Vollzuges der Mehrwertsteuergesetzgebung, dass diese Kontrolltätigkeit intensiviert wird. Auch das entspricht letztlich den Absichten des Bundesrates, und auch hier verstehe ich nicht, weshalb der Bundesrat, wenn es schon Einsparungen gibt, diese nicht für eine vernünftige Kontrolltätigkeit im Bereich der Mehrwertsteuer verwenden will.
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