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Leu Josef · Nationalrat · 2006-05-10

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat an der Sitzung vom 15. Februar 2005 die von der grünen Fraktion am 20. September 2004 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass die Wahrung der inneren Sicherheit völlig entmilitarisiert und gänzlich in den zivilen Bereich übertragen wird.

Die Kommission hat sich bei der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative mit den Rechtsgrundlagen für den Militäreinsatz zur Wahrung der inneren Sicherheit auseinander gesetzt. Der Einsatz der Armee zur Wahrung der inneren Sicherheit wird in Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung wie folgt erwähnt: "Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen." Fest steht allerdings, dass die Rolle der Armee in diesem Bereich subsidiären [PAGE 664] Charakter hat. Dies lässt sich daraus ableiten, dass der Einsatz der Armee Sache des Bundes ist und dass die Ausübung der Polizeihoheit von jeher als kantonale Zuständigkeit betrachtet wird.

Diese Möglichkeit, die Armee subsidiär und auf Ersuchen der zivilen Behörden zur Wahrung der inneren Sicherheit einzusetzen, wird in Artikel 67 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vorgesehen. Demnach können Truppen zur Verfügung gestellt werden, um zivilen Behörden auf deren Verlangen in Form von Assistenzdiensten Hilfe zu leisten, und zwar zur Wahrung der Lufthoheit, zum Schutz von Personen und von besonders schutzwürdigen Sachen, zum Einsatz im Rahmen der koordinierten Dienste, zur Bewältigung von Katastrophen sowie zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung. Die Aufgabe muss im öffentlichen Interesse liegen, und die Hilfe wird nur so weit geleistet, als es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen.

Die Frage der Armee-Einsätze für die innere Sicherheit wurde im Rahmen der Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) behandelt. Ziel dieses von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bund lancierten Projektes war es, die Strukturmängel des Systems der inneren Sicherheit zu beheben. Nachdem sich der Bundesrat mehrere Jahre mit dieser Frage auseinander gesetzt hatte, entschied er im Rahmen seines Berichtes Usis III vom 6. November 2002, die Armee nach Möglichkeit verstärkt zur subsidiären Unterstützung der zivilen Kräfte im Bereich des Grenz-, Konferenz- und Objektschutzes einzusetzen, das Grenzwachtkorps dauerhaft und verstärkt mit den Mitteln des VBS zu unterstützen, sodass dessen Unterbestände ausgeglichen und die Kontrollen in den internationalen Zügen sichergestellt werden können. Im Rahmen des Berichtes Usis IV vom 24. März 2004 entschied der Bundesrat, ab 2006 die stationären Botschaftsschutzaufgaben - das heisst vor den zu schützenden Gebäuden - und die vorgelagerten stationären Aufgaben dauernd subsidiär durch die Armee wahrnehmen zu lassen, die Armee weiterhin im Bereich der Sicherheit im schweizerischen Luftverkehr subsidiär mit Profikräften, das heisst mit Militärpersonal, einzusetzen.

Diese Entscheide wurden auf der Grundlage der Vorschläge des Berichtes Usis IV und im Einvernehmen mit den Entscheiden der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 20. Februar 2004 gefasst. Die KKJPD stimmte vor allem den im Schlussbericht Usis IV enthaltenen Vorschlägen zum künftigen Aufgabenvollzug der Bundessicherheitspolizei zu.

Diese betrafen die verstärkte Armeeunterstützung im Bereich des Botschafts- und des Personenschutzes sowie im Bereich der Luftverkehrssicherheit.

Im Rahmen der Würdigung der vorliegenden parlamentarischen Initiative ist eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission der Meinung, dass kein Bedarf nach einer Änderung der Rechtsgrundlage oder der heutigen Praxis besteht. Die Subsidiäreinsätze der Armee sind, wie das Rechtsgutachten von Professor René Rhinow bestätigt, durch Verfassung und Gesetz klar definiert. Die Armee wird subsidiär auf Ersuchen der zivilen Behörde eingesetzt und schliesst somit eine Lücke in unserem Sicherheitssystem. Der Polizei fehlen die Mittel, namentlich bei der Luftraumüberwachung, den Verbindungen und den Transportkapazitäten. Die Einsätze der Armee machen diese Defizite wett und ermöglichen den Polizeikräften, sich auf ihre eigentlichen Kernaufgaben zu konzentrieren. Es steht ausser Zweifel, dass die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Gewährleistung der inneren Sicherheit Sache der Polizei sind, doch bleibt die Armee in den Augen der Kommissionsmehrheit eine Partnerin im Bereich der inneren Sicherheit.

Der vom Parlament angenommene sicherheitspolitische Bericht 2000 prägte das Paradigma der Sicherheit durch Kooperation nach innen und aussen. Ein funktionierender zivil-militärischer Sicherheitsverbund ist für die Bewältigung der heutigen Gefahren unterhalb der Kriegsschwelle unerlässlich. Im Bereich der inneren Sicherheit bedeutet dies, dass die Mittel auf eine Weise zusammengeführt werden, dass das bestmögliche Verhältnis zwischen Sicherheitsleistung und eingesetztem Steuerfranken besteht. Der Einsatz der Armee im Bereich der inneren Sicherheit ist die kostengünstigste Variante für die Bundeskasse. Es wäre absurd, die Polizeikräfte nur aufzustocken, um sie für besondere Anlässe zu wappnen. Damit würde einem Polizeistaat der Weg geebnet, da diese Überbestände auch in ordentlichen Lagen beschäftigt werden müssten.

Für die ausserordentlichen Lagen wird das Militär beigezogen. Diese Lösung ist breit akzeptiert und hat sich gut bewährt. Mit einem Verzicht auf die subsidiäre Militärunterstützung würde die Rolle der privaten Sicherheitsfirmen gestärkt, was nicht wünschenswert ist. Das Gewaltmonopol gehört dem Staat und ist somit der demokratischen Kontrolle unterstellt.

Nach Auffassung der Kommissionsminderheit ist die rechtliche Lage nicht so klar, wie es den Anschein macht. Die Bundesverfassung sieht subsidiäre Armee-Einsätze nur zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit vor, was im heutigen Zeitpunkt nicht der Fall sei. Zudem werden mit einem dauerhaften Einsatz der Armee zur Wahrung der inneren Sicherheit die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen anders verteilt.

In den Augen der Kommissionsminderheit hält die Armee Ausschau nach neuen Aufgaben. Sie darf keinesfalls zum Mädchen für alles verkommen, das bei Personalmängeln einspringen muss; vielmehr müssen die Polizeibestände verstärkt werden. Die Trennung von Polizei und Armee muss unbedingt aufrechterhalten werden.

Abschliessend beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.