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Scherer Marcel · Nationalrat · 2000-09-27

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-27

Wortprotokoll

Ich vertrete die Minderheit der SVP-Fraktion und bitte Sie, den Bistumsartikel ersatzlos aufzuheben, also nicht im Sinne von Kollege Studer mit einem Religionsartikel zu verknüpfen. Dies mit folgender Begründung:

Der Bistumsartikel schränkt die Religionsfreiheit erheblich ein, die in der Bundesverfassung ausdrücklich festgeschrieben ist, und zwar in Artikel 15 Absatz 2, der besagt: "Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen." Vor allem schränkt dieser Artikel einseitig nur die römisch-katholische Kirche ein; er ist diskriminierend. Die Einschränkung richtet sich also in der Auslegung einzig und allein gegen die katholische Kirche.

Der Bistumsartikel ist völkerrechtswidrig. Er steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die die Schweiz unter anderem mit der Europäischen Menschenrechtskonvention eingegangen ist.

Mit der Neufassung der Bundesverfassung hätte dieser Artikel bereits aufgehoben werden müssen. Damals hatte man jedoch Angst, das Fuder würde überladen und die neue Bundesverfassung würde Schiffbruch erleiden. Nun aber, zwei Jahre später, müssen wir uns dazu bewegen lassen, dieses letzte historische Überbleibsel aus der Zeit des Kulturkampfes ersatzlos aus der Verfassung zu streichen. Ich selbst empfinde Artikel 72 Absatz 3 der Bundesverfassung als Schmach und als Unterdrückung. Das spürt man auch aus den Briefen heraus, die fast ausschliesslich aus reformierten Kreisen kamen und das Anliegen beinhalteten, alte Pfründen zu sichern.

Stimmen Sie also der ersatzlosen Aufhebung der besagten Bestimmung im Sinne der Religionsfreiheit und des Religionsfriedens zu.