Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-06
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen gemäss Fahne, bei den Steueransätzen dem Bundesrat zu folgen und damit die Senkung der Ansätze gemäss Mehrheit abzulehnen. Mit unserer Lösung, d. h. mit der Lösung des Bundesrates, kommt es zu keinen zusätzlichen Einnahmen, aber auch nicht zu Einnahmenverlusten des Bundes; das zeigt ein Vorher-nachher-Vergleich über die gesamten Einnahmen aus der Biersteuer.
Ich möchte drei Vorbemerkungen machen:
1. Auch die Minderheit akzeptiert selbstverständlich, dass es hier um eine Verbrauchssteuer geht. Die Botschaft und der Gesetzestext stützen sich auf Artikel 131 der Bundesverfassung ab, und damit ist auch für die Minderheit die Ausgangslage klar.
2. Es ist ebenfalls unbestritten, dass die Auswirkungen der verschiedenen Anträge von Mehrheit und Minderheit auf das konsumfertige Bierprodukt minimal sind - Kollege Frick hat darauf hingewiesen, und es wird von uns nicht infrage gestellt. Bei einem Glas Bier streiten wir um 1 oder 1,5 Rappen; das ist kein sehr erheblicher Betrag. Wir nehmen das so entgegen.
3. Unbestritten ist für uns grundsätzlich auch, dass der heutige Biersteuersatz etwas niedriger wäre, wenn das Bier zwischen 1959 und 1995 auf der Grundlage des Durchschnittspreises sämtlicher Biere aller Brauereien besteuert worden wäre und nicht auf dem Engrospreis von Lagerbier offen. Dass es zu dieser Diskrepanz gekommen ist, ist allein auf die Marktentwicklung zurückzuführen. Im Jahre 1959 war eben das Fassbier das am meisten konsumierte Bier; das hat sich dann verschoben, und das Bier in der Flasche wurde billiger. Sie sehen: Es steht keine böse Absicht des Fiskus dahinter, sondern es war der Markt, der sich so und nicht anders entwickelt hat.
So viel zur gemeinsamen Ausgangslage. Doch nun zu einem zentralen Aspekt jenseits von einzelnen Rappen und jenseits von fiskalgeschichtlichen Erwägungen zu Entwicklungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen und seinerzeit - in den Neunzigerjahren und in den Achtzigerjahren - kaum zu Korrekturbegehren der Brauereiwirtschaft führten. Ich kann Ihnen dies als Zeitzeuge und als damaliger "Herr der Bierfiskalität" problemlos bestätigen. Wir hatten nie entsprechende Begehren der Wirtschaft, weil hier irgendetwas geschehe, was im Grunde sehr, sehr störend sei.
Wir sind uns bewusst, dass der Bierkonsum in den letzten Jahren in unserem Land leicht abgenommen hat; Herr Bundesrat Merz hat darauf hingewiesen. Aber - und das ist das Entscheidende - gemäss der bundesrätlichen Botschaft hat der Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen zugenommen: Jeder fünfte Knabe oder junge Mann und jedes zehnte Mädchen seien jeden Monat mehrmals betrunken. An diesem Rauschtrinken habe Bier einen grossen Anteil: Bier, nicht Wein sei das Getränk der Wahl, so der Fachverband Sucht und andere ernstzunehmende Stimmen mit ihren Feststellungen, zu denen ich bisher weder hier noch im Vorfeld dieser Debatte ein entscheidendes Dementi gehört habe. Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer hat uns im Vorfeld unserer heutigen Diskussion mitgeteilt - Sie haben diese Post auch erhalten -, Trunkenheit im Unterricht stelle noch eher ein Randphänomen dar, übernächtigte und verkaterte Schüler und Schülerinnen seien aber zunehmend ein ernsthaftes Problem für die Schule.
Ich glaube, wir sollten solche Stimmen ernst nehmen. Diese neueren Erscheinungen, die wohl auch unserem eigenen Erleben auf der Strasse, in Sportstadien und anderswo entsprechen, sind für mich erschreckend. Sie müssen uns als Politikerinnen und Politiker sensibilisieren und zur Frage führen, ob nicht hinsichtlich Prävention spürbar mehr Handlungsbedarf besteht.
In seiner Stellungnahme vom September 2005 zu einem Vorstoss im Nationalrat hat der Bundesrat ausgeführt, schon heute liefen diverse Präventionsprogramme - zum Teil getragen von Swiss Olympic, dem Bundesamt für Sport und dem Bundesamt für Gesundheit -, dem Problem im Umgang mit Alkohol müsse aber weiter entgegengewirkt werden. Er beabsichtige daher - und das ist nun entscheidend -, dem Bundesamt für Gesundheit den Auftrag zu erteilen, eine nationale "Strategie Alkohol" zu erarbeiten und ihm diese im Frühjahr 2007 zu unterbreiten. Eine Vertreterin des BAG hat dies in der Kommission bestätigt und die entsprechenden konkret laufenden Arbeiten erwähnt. Mit seinen Arbeiten an einer verbesserten Prävention, die unterwegs sind, entspricht der Bundesrat auch einem Begehren der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen.
Und nun, in einer Situation, in der wohl nicht viele bestreiten werden, dass mehr Prävention im Alkoholbereich, insbesondere bezüglich der Jugendlichen, ein Gebot der Stunde ist, dass Bier unbestritten mit anderen alkoholischen Getränken [PAGE 7] das Einstiegsgetränk für alkoholgefährdete Jugendliche darstellt und der Bundesrat - völlig zu Recht - ganz konkret an einer weiterführenden Präventionsmassnahme arbeitet, in dieser Situation sollen wir gemäss Mehrheit die Biersteuer senken, mit einem Effekt von gut 20 Millionen Franken pro Jahr! Das sind 20 Millionen, die - obwohl selbstverständlich nicht zweckgebunden, das ist mir auch klar - am Schluss in der Bundeskasse eben doch fehlen werden. Würden wir so vorgehen, dann würden wir ein doch nur schwer erklärbares und verstehbares Zeichen und damit eben ein falsches Zeichen setzen.
Würden wir heute der Mehrheit zustimmen, so würden wir die Gefahr wesentlich erhöhen, dass dann, wenn es in kurzer Zeit um die Umsetzung zusätzlicher berechtigter Präventionsmassnahmen gehen wird, der Einwand zu hören sein wird, dafür sei nun unter dem Regime der Schuldenbremse kein Geld vorhanden. Wir sollten uns heute also nicht zu einem Schritt verleiten lassen, den man bei einer etwas längerfristigen Betrachtung wirklich nicht tun sollte. Es geht heute darum, die wesentlichen Aspekte auf lange Frist und nicht vorab die formalen Aspekte im Auge zu behalten.
Neben diesen grundsätzlichen Gedanken der Minderheit nun noch ein paar Einzelheiten zum Antrag der Mehrheit, die dem Rat den Entscheid zugunsten der Minderheit vielleicht zusätzlich erleichtern könnten und die zeigen, dass der Entwurf des Bundesrates sehr ausgewogen daherkommt.
Zuerst einmal: Die Mehrheit argumentiert, es gehe heute darum, eine Entwicklung auszugleichen, die zwischen 1959 und 1995 zu Unrecht abgelaufen sei. Aber man muss sich hier einfach bewusst sein, dass die ursprüngliche Bemessungsgrundlage von 1959 - der Engrospreis von Lagerbier offen - wie erwähnt durch die Marktentwicklung hin zum billigen Flaschenbier überholt wurde. Niemand - ich wiederhole es - verlangte in dieser Zeit eine andere Bemessungsgrundlage. Die leichte Verzerrung im Umfang von total rund 9 Millionen Franken pro Jahr für alle Brauereien in der Schweiz spielte offenbar für die Bierproduzenten in keiner Art und Weise eine wesentliche Rolle. Seit mehr als zehn Jahren - Herr Kollege Frick hat zu Recht darauf hingewiesen -, also seit 1995, hat sich die frühere leichte steuerliche Ungleichbehandlung nicht weiter akzentuiert, was von niemandem bestritten wird. Das Argument aus einer nun doch etwas zurückliegenden Zeit ist deshalb nicht sehr schlagend. Wollte man mit der Mehrheit nur diese leichte Fehlentwicklung aus früherer Zeit ausgleichen, so müsste man nach neuesten Berechnungen der Eidgenössischen Zollverwaltung die Steuersätze weniger stark senken, als dies der Antrag der Mehrheit verlangt. Die Mehrheit beantragt uns also im Rahmen ihrer Kompensationsüberlegungen eine Überkompensation - wenn auch in geringem Umfang, aber doch im Grundsatz eine Überkompensation. Und das scheint mir nun wirklich nicht am Platz zu sein.
Schliesslich und abschliessend: Zahlreiche kleinere Brauereien haben uns auf den heutigen Tag Post zugestellt und uns auf den Antrag der Mehrheit verpflichten wollen. Dieser sei für sie aus wirtschaftlichen Überlegungen von grosser Bedeutung. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass zahlreiche kleinere Brauereien auch gemäss Bundesrat und Minderheit wegen der Mengenstaffel in Zukunft weniger Steuern bezahlen werden als unter dem noch bestehenden Regime. Ja, es ist sogar so, dass nach neuester Meldung der Zollverwaltung mit Ausnahme der sechs inländischen Grossbrauereien alle kleinen Brauereien im neuen Regime ausnahmslos weniger bezahlen werden: Wenn es eine grössere Kleinbrauerei ist, dann im Umfang von 150 000 bis 180 000 Franken pro Jahr, wenn es eine kleine ist, dann selbstverständlich nur im Umfang von vielleicht 5000, 10 000 oder 15 000 Franken. Sie sehen also: Auch unter diesem Aspekt betrachtet ist dieses Gesetz gemäss Entwurf des Bundesrates ausgewogen.
Ich bitte Sie deshalb mit der Minderheit, dieses falsche Zeichen nicht zu setzen, sondern bei der Vorlage des Bundesrates zu bleiben.