Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-03-06
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06
Wortprotokoll
Als jenes Ratsmitglied, das in jener Region unseres Landes wohnt, die in der schweizerischen Bierindustrie noch die meisten Arbeitsplätze stellt, erlaube ich mir, doch auch noch etwas zu diesem Thema beizusteuern. Ich denke da natürlich an Feldschlösschen im fricktalischen Rheinfelden, vor allem aber an dessen Mitarbeiter. Ob diese, Frau Kollegin Sommaruga, nun für einen grossen internationalen Konzern tätig sind oder für ein kleines Familienunternehmen, ändert an den Tatsachen nichts. Es sind für mich gleichberechtigte Menschen, die sichere Arbeitsplätze haben wollen.
Leider schrumpft die Zahl ihrer Arbeitsplätze im Land aber weiter. Wir haben es gehört: Erstens ist der Bierkonsum rückläufig, zweitens wird immer mehr Bier aus dem preisgünstigen Ausland importiert, vor allem auch im kleinen Grenzverkehr. Der Einfuhrzoll ist im Zuge der Bilateralen I bekanntlich vor Jahresfrist abgeschafft worden, und die Biersteuer wird im kleinen Grenzverkehr, wie meine Erkundigungen ergeben haben, in der Regel überhaupt nicht eingezogen. Von gleich langen Spiessen bei schweizerischen und ausländischen Bierproduzenten kann, was die Preisbildung aus Sicht des Konsumenten anbetrifft, also nicht die Rede sein. Deshalb gehört die Biersteuer an sich abgeschafft; sie ist ein Relikt aus alten Zeiten, eine fiskalische Diskriminierung eines einzelnen Getränkes. Niemand konnte bis jetzt wirklich plausibel machen, warum von allen alkoholischen Gärgetränken nur das Bier einer Sondersteuer unterliegt, nicht aber Wein oder Obstwein.
Auch ich möchte natürlich nicht, dass sich Jung oder Alt betrinkt. Aber wenn nun - etwas pharisäerhaft, möchte ich sagen - einfach auf das Bier gezeigt wird, bei dem man sich für bloss Fr. 3.50 betrinken könne, dann ist das doch ein willkürlicher Umgang mit den Tatsachen. Auch mit einem billigen Importwein kann sich, wer unbedingt will, für Fr. 3.50 betrinken, doch niemand ruft deswegen nach dem Fiskus und postuliert eine Sondersteuer auf Wein. Aber den kleinen Bruder Bier knüpft man sich vor. Da ist nichts zu spüren von Handlungsbedarf zur Beibehaltung der "internationalen Standortattraktivität der Schweiz aus steuerlicher Sicht", wie, Herr Bundesrat Merz, der Titel eines an sich guten Berichtes vom 1. Februar 2006 aus Ihrem Departement lautet. Beim Bier trifft das Gegenteil zu, von fiskalischer Standortattraktivität ist weit und breit nichts mehr vorhanden. Dafür fehlt mir einfach das Verständnis.
Es macht für mich allerdings keinen Sinn, heute mit einem Einzelantrag für eine weitere Senkung oder gar für die Abschaffung der Biersteuer einzutreten; ich würde ohnehin nicht durchkommen. Ich setze da vielmehr auf den Zweitrat. Wenn ich es aber mit zwei Übeln zu tun habe, dann entscheide ich mich gut schweizerisch für das kleinere und werde heute der Mehrheit zustimmen. Alles andere würde in der Region Rheinfelden oder auch anderswo, wo noch Bier gebraut wird, nicht verstanden werden.