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Briner Peter · Ständerat · 2006-03-07

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Was uns mit der nun überarbeiteten Vorlage beantragt wird, ist ein Kompromissmodell, von dem man realistischerweise sagen kann, dass es neben der ursprünglichen Variante, wie sie von Herrn Stähelin vertreten wird, eine zweite Lösung darstellt, die diesen Reformprozess in unserem Rat nun deblockieren kann. Damit sind die Befürchtungen, dass es zu einer noch stärkeren Diskriminierung von ausserkantonalen und privaten Spitälern kommt, aber nicht ausgeräumt, auch wenn die Kommission diese Gefahr mit der neuen Bestimmung von Artikel 39 Absatz 2 abzuschwächen versucht. [PAGE 45]

Aber nicht nur diese Seite ist unzufrieden; auch in verschiedenen Kantonen hat sich - und das zwei Tage vor Sessionsbeginn - offenbar wieder Kritik geregt, und die vorsichtige Bereitschaft der GDK zu einer Zustimmung besteht dort offenbar nicht. Man spricht im Gegenteil von einem Scheinkompromiss; es würden neue Probleme geschaffen, ohne dass die alten wirklich gelöst würden.

Die Kantone - die Aufsichtsbehörde, Planer, gleichzeitig aber auch Marktteilnehmer und Konkurrenten sind - tun sich naturgemäss schwer mit einer Strukturentwicklung in Richtung eines gesamtwirtschaftlich wettbewerbsfähigen Spitalmarktes. Ohne dass ich nun in Belehrungen verfallen will, möchte ich die Frage stellen - das letzte Papier der GDK hat mich zu dieser Frage geführt -, ob statt eines weiteren ständigen Ausbaus von etatistischen Vorgehensweisen die Kantone nicht Leistungsaufträge im Submissionsverfahren vergeben könnten; es wäre eine ähnliche Lösung wie die, die wir beim Binnenmarktgesetz für die Vergabe von Konzessionen durch Kantone und Gemeinden gewählt haben. Zugang zu einem solchen Bieterverfahren könnten alle Spitäler erhalten, die die medizinischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen. Der Qualitäts-, der Leistungs- und der Kostenwettbewerb würden damit gefördert, die Versorgung würde alles andere als geschwächt und das Gesundheitswesen günstiger.

Vermutlich braucht es einen Generationenwechsel, ehe ein solches Modell entdeckt und schliesslich auch mehrheitsfähig wird. Ich stelle also keine chancenlosen Anträge. Ich habe noch genügend kantonale Gene intus, sodass mir die Anliegen der Kantone, der Kantonsregierungen, sehr wichtig sind. Aber wie wir gesehen haben, geniessen beide Modelle nicht die Unterstützung der Kantone. Vor diesem Hintergrund entscheide ich mich, allerdings in calvinistischer Lustlosigkeit, für das Konzept, das in sich konziser und zielführender ist. Das ist das ursprüngliche Modell, wie es mit dem Antrag Stähelin aufgenommen wird.