Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-03-07
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Ich gehöre zu jener starken Minderheit, die der Kommissionspräsident erwähnt hat, die gegenüber diesem Geschäft Vorbehalte angemeldet hat. Ich werde heute allerdings keinen Antrag stellen. Es ist mir einfach wichtig, nochmals aufzuzeigen, wo allenfalls Probleme mit diesem Geschäft verbunden sein könnten.
Selbstverständlich unterstütze ich jede Massnahme, die es unseren Landwirten auch ermöglicht, die Vorteile ihrer Produkte auszuloben und entsprechend gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten zu kommunizieren. Was wir hier tun, ist allerdings aus zwei Gründen etwas problematisch. Wir regeln zum einen dasselbe zweimal, einmal in der Lebensmittelverordnung, dort ist es schon festgeschrieben, und jetzt noch einmal im Landwirtschaftsgesetz. Ob das sinnvoll ist? Da mache ich zumindest ein Fragezeichen.
Das Zweite ist, dass wir der Landwirtschaft mit diesen Vorschriften auch nicht zu viele Hoffnungen machen sollten. Selbstverständlich soll die Landwirtschaft die Vorteile ihrer Produkte ausloben können. Die Landwirtschaft muss sich aber auch an den Täuschungsschutz halten, und sie wird nicht irgendetwas Schönes auf ihre Produkte schreiben können, sondern es muss auch stimmen, es muss wahr sein. Und auch ausländische Lebensmittel haben zum Teil Vorteile gegenüber unseren Landwirtschaftsprodukten. Von daher muss man sich auch darauf gefasst machen, dass importierte Lebensmittel dann auch ausgelobt werden und dann zum Teil vielleicht gegenüber unseren Lebensmitteln sogar wieder Vorteile aufweisen.
Was etwas störend bleibt, ist, dass wir jetzt also zweimal das Gleiche regeln. Wir regeln es auch in zwei verschiedenen Departementen. Die gleiche Regelung ist zwei verschiedenen Bundesräten unterstellt. Ich wage das hier zu sagen: Es ist auch ein bisschen das Resultat dessen, dass sich offenbar innerhalb des Bundesrates die zwei zuständigen Departemente nicht einigen konnten, wer hier wirklich die Federführung übernehmen will. Ist es der Gesundheits- und Täuschungsschutz im Bundesamt für Gesundheit, oder ist es eben die Landwirtschaft im Bundesamt für Landwirtschaft? Jetzt haben wir also zwei verschiedene Zuständigkeiten. Ob das der Landwirtschaft am Schluss insgesamt nützt, ob das zur Rechtssicherheit beiträgt, ob das für den Vollzug dieser Gesetze bzw. dieser Verordnung nützlich ist, da mache ich ein sehr grosses Fragezeichen.
Ich wehre mich nicht mehr dagegen. Offenbar ist das Bedürfnis so gross, hier zweimal das Gleiche an zwei Orten festzulegen, dass man das jetzt so durchführt. Ich hoffe einfach für die Bauern und Bäuerinnen in der Schweiz, dass sie sich dann wirklich so einsetzen, dass ihnen diese Bestimmungen etwas bringen, und zwar nicht mehr Konfusionen als Vorteile.