Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-03-07
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2005 des Bundesrates stellt wiederum eine gründliche und umfassende Beschreibung des Engagements des Bundes auf diesem Gebiet dar und hat denn auch die Zustimmung Ihrer APK gefunden.
Neu wird in einem ersten Kapitel die Umsetzung der im letztjährigen Bericht umschriebenen strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik dargelegt. Im bewährten Stil wird sodann in den weiteren Kapiteln ein Überblick über die Aussenwirtschaftstätigkeiten im Jahre 2005 auf multilateraler, bilateraler und autonomer Ebene gegeben. In bewährter Weise führt uns die Berichterstattung auch die Zusammenhänge unserer Aussenwirtschaftspolitik wieder einmal vor Augen. Unser Beziehungsnetz ist weltweit und sehr vielfältig geworden. Es versteht sich, dass wir in der Kommissionsberatung bei weitem nicht alle Aspekte behandeln konnten, sondern uns auf einzelne Problemkreise beschränken mussten.
In den grossen Zügen geht es darum, den Marktzutritt auf internationaler Ebene und im Rahmen internationaler Vereinbarungen zu verbessern. Nach wie vor steht dabei das Verhältnis zur EU im Vordergrund, wo mit der Annahme der Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten und mit der Assoziierung an Schengen/Dublin entscheidende Schritte vollzogen wurden. Der vollständigen Ratifizierung der Bilateralen II sollte nach der Einigung über die Unterstützung der neuen EU-Mitgliedländer zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten nun nichts mehr entgegenstehen. Das laufende Jahr wird zeigen, in welchen Bereichen ein bilateraler Ausbau - Stichwort etwa: Elektrizität - zweckmässig erscheint, vor allem wird es aber dem Bundesrat Gelegenheit geben, uns die angekündigte Auslegeordnung über unser Verhältnis zur EU vorzulegen. Diese Diskussion wird also folgen und wird uns eine vertiefte Debatte bis hin zum Thema weitere Marktöffnung etwa im Bereich Landwirtschaft ermöglichen. Heute verzichte ich auf weitere Bemerkungen dazu.
Der Bundesrat hat im Rahmen der internationalen Regelwerke auch seine Politik der Ausweitung des Netzes der Freihandelsabkommen fortgesetzt. Dem vorliegenden Bericht sind Botschaften über Änderungen der Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei sowie über ein Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Republik Tunesien beigelegt. Wir beraten diese Botschaften im Rahmen dieses Berichtes und im Einvernehmen mit unserer WAK auf Antrag der APK. Zwei weitere Freihandelsabkommen werden folgen, und die entsprechenden Verhandlungen im Rahmen der Efta mit Südkorea sowie der Südafrikanischen Zollunion sind bereits abgeschlossen.
Der Bundesrat bemüht sich auch um einen verbesserten Marktzugang zu den nichteuropäischen Ländern der OECD. Im Vordergrund stehen, auch nachdem die exploratorischen Gespräche ein Freihandelsabkommen in den Hintergrund haben treten lassen, die USA. Hier ist als Verhandlungsrahmen ein sogenanntes Forum gefunden worden, in welchem nun Bereiche ursprünglicher, möglicher Abkommen definiert werden. Für die Schweiz von besonderem Interesse sind dabei zweifellos Massnahmen zur Beseitigung von technischen Handelshemmnissen, aber auch zur Schaffung von gleichwertigen Produktionsstandorten usw. Ein Bündel von Abkommen anstelle eines Freihandelsabkommens ist denkbar und von beiderseitigem Interesse. Weitere Gespräche laufen aber auch, etwa mit Japan oder, im Rahmen der Efta, mit Thailand.
Von grosser Bedeutung ist für unser exportorientiertes Land die multinationale Wirtschaftszusammenarbeit. Nach wie vor wenig konkret sind die Ergebnisse der WTO-Verhandlungen der Doha-Runde. Zwar hat die Ministerkonferenz der WTO in Hongkong einige Resultate erbracht, und es scheint ein gewisser Wille zu bestehen, zu einer Einigung zu kommen. Es verbleiben aber grosse Differenzen. Insbesondere gehört auch die Schweiz zu den Ländern, von welchen bezüglich der Landwirtschaft Senkungen sowohl bei den Subventionen wie bei den Zöllen abverlangt werden. Irgendwo geht dann die Rechnung nicht mehr auf.
In der kommenden Phase braucht es nun allseits Konzessionen. Seitens der Schwellenländer, nennen wir etwa Brasilien, und auch im Industriebereich soll es nicht zu einer Schwächung der WTO kommen. Dies würde insbesondere Länder ohne eigenes Verhandlungspotenzial im bilateralen Bereich treffen - also nicht so sehr die Schweiz, hingegen klar auch Entwicklungsländer. Der Süd-Süd-Handel macht heute bereits die Hälfte des Welthandels aus, und auch hier haben Maximalforderungen deshalb keinen Platz mehr.
Auch die OECD ist für uns nicht zuletzt in Bezug auf den Dienstleistungsbereich von entscheidender Bedeutung. Sie arbeitet vor allem in Unterorganisationen und mit dem Instrument des Memorandum of Understanding, wobei die Schweiz, wie die übrigen Mitglieder, völkerrechtlich nicht verpflichtet ist, ihnen beizutreten. Tut sie dies aber nicht, muss sie tatsächlich auch Nachteile in Kauf nehmen. Wir haben im OECD-Bereich insbesondere die Problemkreise des unlauteren Wettbewerbes, der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Korruptionspraktiken besprochen. Wir unterstützen dabei die Zielrichtungen der OECD. Wir vertreten aber auch klar die Auffassung, dass der Steuerwettbewerb in sauberen Verhältnissen positiv zu bewerten ist, und stärken damit dem Bundesrat in seiner Linie den Rücken. Tendenzen einer internationalen Steuerharmonisierung sind daher, dies ist auch meine persönliche Meinung, sehr kritisch zu hinterfragen.
Damit sind wir auch an einer Schnittstelle zu unserer Stellung im internationalen Finanzsystem angelangt: Von besonderer Bedeutung ist hier die Mitwirkung der Schweiz im Internationalen Währungsfonds. Meilenstein war die Entschuldung von Entwicklungsländern: Auf Anfang Jahr sind 19 Länder entschuldet worden, und für 13 weitere ist diese Möglichkeit eröffnet worden. Dazu wird es zusätzliche bilaterale Beiträge brauchen, und wir erwarten hiezu eine Botschaft des Bundesrates. Es ist anzunehmen, dass sich unter den nächsten Entschuldungsländern auch Tadschikistan und die Kirgisische Republik aus unserer IWF-Stimmrechtsgruppe befinden werden. Dies verpflichtet uns speziell. Die Entschuldungen sind auch im Rahmen unserer gesamten Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern zu sehen. Für bilaterale Projekte - im Bericht aufgelistet - sind in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit 2005 insgesamt 239 Millionen Franken zur Auszahlung gekommen.
Schliesslich hat unsere Kommission auch Fragen zur Exportrisikogarantie gestellt, deren Weiterfinanzierung wir im Berichtsjahr 2005 ja für 2006 und 2007 zugestimmt hatten. Es wurden Neugarantien für Exportaufträge im Umfang von insgesamt 1,7 Milliarden Franken erteilt. Das Volumen ist im letzten Jahr um rund einen Viertel zurückgegangen, was im Widerspruch dazu steht, dass sowohl das Exportvolumen als auch die Auftragsbestände der Wirtschaft unseres Landes zugenommen haben. Möglicherweise hat dies damit zu tun, dass in vielen Entwicklungsländern und [PAGE 27] osteuropäischen Ländern bisher staatliche Unternehmen privatisiert worden sind, und auch die Konjunkturlage mag eine Rolle spielen.
Unsere Kommission erachtet den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2005 als umfassenden, einlässlichen und wertvollen Rapport, ihre Fragen sind in der Kommissionsberatung zudem erschöpfend beantwortet worden. Wir beantragen Ihnen Kenntnisnahme.
Auf die Bundesbeschlüsse zu den Freihandelsabkommen und auf das Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik werde ich nach Ihrer allfälligen Diskussion des Berichtes eingehen.