David Eugen · Ständerat · 2006-03-07
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Dieses Postulat beschäftigt sich mit der Frage der Importpreise. Der Preisüberwacher hat festgestellt, dass die Preise für importierte Konsumgüter in der Schweiz nach wie vor 20 bis 30 Prozent über den Preisen der Nachbarländer liegen. Und er hat ebenfalls festgestellt, dass das wesentlich auf das sogenannte Alleinimporteur-System zurückzuführen ist, das in der Schweiz vorherrschend ist.
Die Alleinimporteure können die Kaufkraft der schweizerischen Konsumenten und Unternehmen abschöpfen, und die meisten abgeschöpften Mittel gehen zurück ins Ausland an die Exporteure und die Hersteller. Ein Teil bleibt sicher beim Alleinimporteur, aber der grössere Teil wird der schweizerischen Volkswirtschaft entzogen. Mit anderen Worten: Die Nutzniesser der hohen Preise, die wir für die Importgüter bezahlen, sitzen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland. Und bei den ausländischen Firmen ist sehr gut bekannt - das wissen diese Unternehmen -, wie der Schweizer Markt strukturiert ist; dass wegen der Struktur, die wir haben, in der Schweiz Margen abgeschöpft werden können wie in keinem EU-Land.
Das hat im Wesentlichen damit zu tun - auch das hat der Preisüberwacher festgestellt -, dass wir in weiten Bereichen Sondervorschriften haben, und zwar vor allem des Bundes, nämlich für die Marktzulassung von Konsumgütern. Wegen diesem Mechanismus gibt es die Chance, dem Konsumenten diese höheren Preise abzuverlangen. Dass die Importeure das machen, kann man ihnen wirklich nicht verübeln. Jeder, der etwas verkaufen will, hat natürlich ein Interesse, einen möglichst guten Preis zu erzielen. Aber die Gesetze sollten so sein, dass man keine preistreibenden Ordnungen aufstellen kann, die es ermöglichen, in der Schweiz dermassen höhere Preise zu verlangen.
Nun, was sagt der Bundesrat zu diesem Problem? Er sagt im Prinzip: Wir sind bereit, festzustellen, ob die Argumente, die der Preisüberwacher in seinen Berichten zum Alleinimporteur-System vorbringt, richtig sind. Dazu ist er bereit. Das ist Punkt 1. Weiter ist er auch bereit, zu prüfen, ob die Preisdifferenzen zum Ausland wirklich so massiv sind, wie das geschildert wird. Das ist Punkt 2. Hingegen ist er nicht bereit - das ist Punkt 3, und das wäre eigentlich Sache der Bundesverwaltung und des Bundesrates selbst -, die konkreten Vorschriften im Bundesrecht aufzuzählen und zu prüfen und zu analysieren, inwieweit sie dieses System besonders stützen. Und er ist auch nicht bereit, gemäss Punkt 4 die schlimmsten Vorschriften, die wir diesbezüglich haben, zu korrigieren.
Ich muss sagen: Das bedauere ich. Ich finde, gerade dort, wo gehandelt werden sollte, will der Bundesrat Halt machen und eben nicht handeln; er will allenfalls feststellen, aber nicht handeln.
Es wird dann in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeführt: Wir handeln ja schon; wir machen nämlich insbesondere den Schritt mit diesem sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzip. Dieses Prinzip bedeutet die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Regelung der Herkunftsländer mit der Regelung in der Schweiz. Das ist sicher ein Weg, den ich auch unterstütze. Ich habe damals auch bei der Motion Hess unterstützt, dass man diesen Weg geht. Aber dieser Weg ist nicht einfach der Königsweg und der einzige Weg, um das Problem zu lösen. Er wird auch nur in Einzelfällen Lösungen bringen. Wir sind in der Pflicht, unsere eigenen Gesetze, die nationale Gesetzgebung, zu durchforsten und zu schauen, dass wir keine Regelungen in diesen Gesetzen haben, die dieses preistreibende System stützen. Das ist unsere eigene nationale und souveräne Aufgabe. Da brauchen wir kein Cassis-de-Dijon-Prinzip, sondern wir sollten das, als souveräner Staat, der für seine eigene Preislandschaft verantwortlich ist, bei uns selber an die Hand nehmen.
Ich möchte auch unterstreichen, dass das nicht das erste Mal ist, dass wir ein solches Verfahren durchführen. Wir haben das in den letzten Jahren, auf Anstoss aus dem Parlament hin, bei der Diskussion der bundesrechtlichen Bewilligungen durchgeführt. Ich finde, das ist gut gelaufen. Der Bundesrat hat im Jahr 1999 aufgrund eines Postulates einen [PAGE 36] Bericht über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung erstatten müssen. Er hat jetzt, wozu ich ihm auch wirklich gratulieren möchte, beschlossen, von diesen etwa 400 bis 500 bundesrechtlichen Bewilligungen 20 Prozent abzubauen, weil sie eigentlich nicht mehr notwendig sind und wir sie nicht benötigen. Hier schlage ich den gleichen Prozess vor: Man schaut die Vorschriften an, stellt fest, dass diese einfach die Preise hochtreiben, sonst aber keinen relevanten Nutzen bringen. Dann kann man sie entweder ändern oder sogar aufheben, damit dieser preistreibende Effekt nicht mehr entsteht.
Ich bitte den Rat darum, diese Zielrichtung zu unterstützen und dem Bundesrat auch die Aufgaben in den Punkten 3 und 4 zu übergeben.