Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-08
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Wir haben in dieser Vorlage ja Listenspitäler, d. h. Spitäler, welche auf der Spitalliste des Kantons aufgeführt sind und für deren Leistungen der Kanton und die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu bezahlen haben. Wir haben sodann Vertragsspitäler; für deren Leistungen bezahlt der Kanton nicht, sondern nur die OKP. Wir haben drittens die übrigen Spitäler, bei welchen weder vonseiten der Kantone noch vonseiten der OKP eine Zahlungspflicht besteht.
Die Einteilung in Listenspitäler, Vertragsspitäler und übrige Spitäler bringt nebst der Grundlage für die Fallkostenpauschale - wir haben gestern davon gesprochen - ein Wettbewerbselement in die Vorlage. In der Tat werden die Versicherungen nur mit jenen auf der Planliste der Kantone nicht aufgeführten Spitälern Verträge abschliessen, welche gleiche Leistungen qualitativ gleichwertig, effizient und mindestens ebenso kostengünstig wie die Listenspitäler anbieten. Es kommt ja wohl niemandem in den Sinn, die gleiche Leistung, die in einem Listenspital angeboten wird, bei gleicher Qualität in einem Vertragsspital teurer einzukaufen. Damit wird auf die Kostenstruktur der Listenspitäler, also der Spitäler auf der Spitalliste, etwas Druck ausgeübt. Die Listenspitäler müssen sich dann den Qualitäts- und Kostenvergleich mit den blossen Vertragsspitälern gefallen lassen. Das ist zu unterstützen; das ist mein erster Punkt.
Zum Zweiten ist die Möglichkeit, nebst Listenspitälern auch noch Vertragsspitäler zu haben, auch der einzige Weg, um die Privatspitäler nicht auf kaltem Weg auszuhebeln. Die Vorlage enthält nämlich nun den Satz nicht mehr, der besagt, die Privatspitäler seien bei der Ausarbeitung der kantonalen Listenspitäler angemessen zu berücksichtigen. Ein Kanton kann also an und für sich eine Spitalliste erstellen, ohne ein einziges Privatspital aufzunehmen, wenn er genügend öffentliche Spitäler hat. Hier braucht es ein gewisses Gegengewicht, welches mit dem Institut der Vertragsspitäler geschaffen wird, ein Institut, das Kollege Berset nun aus der Vorlage kippen möchte. Die Kantone müssen in ihrer Planung bei der Bedarfsabklärung das Bestehen von Vertragsspitälern - zumeist Privatspitälern - mit einem von Kanton zu Kanton je verschiedenen Anteil berücksichtigen. In der Tat wird es in Kantonen mit vielen Privatspitälern auch entsprechend mehr Vertragsspitäler geben. Damit ist auch gewährleistet, dass die kantonale Bedarfsplanung nicht überbordet und damit vor allem nicht zu einer Mengenausweitung im Vergleich zu heute führt.
Ich lade Sie also ein, bei unserer Struktur mit Listenspitälern, Vertragsspitälern und übrigen Spitälern zu bleiben, vor allem und gerade auch im Interesse der ganzen Struktur der qualitativ guten Privatspitäler, die wir heute haben.