Fetz Anita · Ständerat · 2006-03-13
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Minderheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
Genau heute vor fünfzehn Jahren, nämlich am 13. März 1991, ist die parlamentarische Initiative Fankhauser eingereicht worden. Das Kernstück war und ist die Forderung einer einheitlichen Referenzgrösse für Kinderzulagen von 200 Franken und für Ausbildungszulagen von 250 Franken. Schon vor fünfzehn Jahren war diese Forderung gerechtfertigt. Ein Jahr später gab das Parlament dieser Initiative Folge. Für die nächsten vierzehn Jahre verschwand das Anliegen in den Schubladen. Unterdessen sprachen aber alle Parteien in ihren Parteiprogrammen und in Wahlkampfzeiten davon, wie wichtig die Familien in unserem Lande seien und wie wichtig es sei, sie zu unterstützen. Jetzt, sage ich Ihnen, ist es wirklich höchste Zeit, diese Versprechen auch einzulösen und endlich faire Kinderzulagen für unsere Familien einzuführen.
Die Streitfrage ist jetzt: Soll es eine einheitliche Referenzgrösse geben, wie die Minderheit das verlangt, oder sollen die Kantone weiterhin ihr kantonales Jekami betreiben? Es gibt nämlich nicht nur 26 verschiedene Höhen dieser Zulagen, es gibt auch über 800 Familienausgleichskassen. Dafür, dass wir einheitliche Referenzgrössen auf Bundesebene wollen und auch brauchen, gibt es drei einfache Gründe:
1. Die Arbeitswelt und die Wirtschaft verlangen Mobilität von den Familien, also muss man das auch bei den Kinderzulagen entsprechend berücksichtigen.
2. Für mich ist der Generationenvertrag in der Schweiz eben nicht nur eine Einbahnstrasse. Wir sind solidarisch mit der älteren Generation über die AHV, über andere Sozialleistungen, aber wir müssen umgekehrt auch mit den jungen Familien mit Kindern solidarisch sein. Ich bin überzeugt, die grosse Mehrheit der älteren Generation in diesem Land sieht das genau gleich.
3. Was ist eigentlich so ungerecht an der Kantonalisierung dieser Zulagen? Sie können sich das an einem einfachen Beispiel vorstellen. Sie fänden es ganz sicher auch stossend, wenn Ihr Parlamentskollege oder Ihre Sitznachbarin hier im Ständerat doppelt so viel Sitzungsgeld erhalten würde wie Sie, weil er oder sie aus einem anderen Kanton kommt. Es ist noch nicht lange her, da bekamen die Mitglieder dieses Rates ihre Taggelder kantonal. Das änderte man dann, unter anderem, weil es ungerecht war, weil man es als ungerecht empfand, dass hier unterschiedliche Auszahlungen stattfanden. Deshalb haben wir heute einheitliche Taggelder.
Das ist bei den Kindergeldern genau das Gleiche. Es kann nicht sein, dass die Leute so unterschiedliche Zulagen erhalten, nur weil sie aus verschiedenen Kantonen kommen. Die Zulagen variieren zwischen 160 Franken und 444 Franken. Das, Kollege Kuprecht, hat nichts mit den Lebenshaltungskosten zu tun, das hat nichts mit den unterschiedlichen Steuersystemen zu tun. Gerade die beiden Kantone mit den allerhöchsten Zulagen, nämlich der Kanton Wallis und der Kanton Zug, sind sehr gute Beispiele dafür, dass es eben nicht nur auf die Wirtschaftskraft und auf die Lebenshaltungskosten ankommt. Vielmehr kommt es auf die Haltung an, die ein Kanton hat bzw. die wir jetzt in diesem Parlament auch ausdrücken sollten, ob man Familien unterstützen will oder nicht.
In diesem Sinne bitte ich Sie inständig, der Minderheit zuzustimmen. Die Familien in diesem Land erwarten von uns Taten statt Sonntagsreden, und dazu gehört auch - nicht nur, aber auch - ein Kinderzulagensystem, das einheitlich und damit auch ein bisschen gerechter wird.