Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-13
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-13
Wortprotokoll
Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar dieses Jahres die Beschlüsse des Nationalrates analysiert und die Differenzen zu den von unserem Rat am 21. September 2005 gefassten Beschlüssen diskutiert. Was nun den Nationalrat anbelangt, ist Folgendes in Erinnerung zu rufen: Sowohl in der ersten wie in der zweiten Lesung blieb der Nationalrat bei seinen Zielsetzungen:
1. Er will das heutige, unübersichtliche, weil in fast fünfzig verschiedene Ordnungen aufgesplitterte System der Zulagen in seinen Grundzügen harmonisieren, effizienter machen, und er will vor allem negative Kompetenzkonflikte regeln.
2. Er will den Minimalbetrag auf 200 Franken für Kinder und auf 250 Franken für junge Erwachsene in Ausbildung festsetzen.
3. Er hält am Grundsatz einer Zulage für jedes Kind fest, unabhängig davon, ob ein Elternteil berufstätig ist, ob beide Elternteile ausser Haus arbeiten, ob sie ganz, teilweise oder überhaupt nicht erwerbstätig sind, und unabhängig davon, ob die Eltern angestellt oder selbstständig sind oder gar der Spezialordnung für die Landwirtschaft unterstehen.
Wie Sie wissen und wie Sie auch aus der Fahne ersehen können, war der Ständerat in der ersten Lesung insofern vom Konzept des Nationalrates abgewichen, als eine Mehrheit unseres Rates beschlossen hatte, erstens die Höhe der Zulagen und die Anpassung der Ansätze bundesrechtlich nicht zu regeln und zweitens die Selbstständigerwerbenden nicht dem Bundesgesetz zu unterstellen. Differenzen hatten wir bei der Definition und Qualifikation der zugelassenen Ausgleichskassen geschaffen - das betrifft Artikel 14 -, bei der Finanzierung, die in Artikel 17 geregelt ist, und, wenn auch nicht im Grundsatz, so doch bei der Umschreibung des Anspruchs für Nichterwerbstätige in Artikel 20 sowie bei den Ausführungsvorschriften.
Für die heutige, zweite Lesung steht mit Artikel 5 die Frage des Mindestbetrages der Familienzulagen im Mittelpunkt. Auch wenn sehr wahrscheinlich die Meinungen gemacht sind, werden wir die Pro- und die Kontra-Argumente zu Artikel 5 noch einmal kurz darlegen. Im Weiteren beantragt Ihnen die Kommission, bei Artikel 11 an der Nichtunterstellung der Selbstständigerwerbenden festzuhalten und bei Artikel 12 bezüglich der Wirkungen der Unterstellung wie auch bei Artikel 14 betreffend die Qualifikation der zugelassenen Kassen auf die Entscheide des Nationalrates einzuschwenken. Schliesslich möchten wir uns in Artikel 20 für die Festlegung des Anspruchs Nichterwerbstätiger auf Familienzulagen an die Terminologie und Regelung der AHV anlehnen.
So weit die einleitenden Bemerkungen.