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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2006-06-06

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-06

Wortprotokoll

Artikel 12 ist umstritten. Er war auch im Ständerat effektiv umstritten, der ihm schlussendlich mit 18 zu 16 Stimmen zugestimmt hat. Auch in der Vernehmlassung wurde dieser Artikel von verschiedenen Kreisen und vor allem von den Verbänden abgelehnt. Ich denke hier vor allem an die Arbeitgeberverbände, an den Mieterverband, den Schweizerischen Gewerbeverband, die ganz klar verlangt haben, auf eine obligatorische Auskunftspflicht der Arbeitgeber, Liegenschaftsverwalter und Vermieter zu verzichten.

Aus unserer Sicht ist es sehr fragwürdig, wenn man Arbeitgeber und Vermieter obligatorisch in die Meldepflicht einbindet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass [PAGE 736] Arbeitgeberinnen und -geber in der Regel nicht wissen, auch nicht wissen müssen, wo ihre Mitarbeitenden ihren Wohnsitz haben. Dies mag auch in Spezialfällen - ich betone: Spezialfällen - für Vermieter gelten. Diese Auskunftspflicht geht uns zu weit, auch wenn sie subsidiär ist, zumal sie auch mit Straffolgen verbunden ist. Zudem würde mit Artikel 12 Absätze 1 und 2 der administrative Aufwand für das Gewerbe und die KMU einmal mehr zunehmen; die Arbeitgeberverbände kämpfen stets gegen eine neue Zunahme des administrativen Aufwandes und für dessen Abbau. Ich bin davon überzeugt, dass es Artikel 12 Absätze 1 und 2 nicht braucht, denn alle anderen Arten des Austausches von elektronischen Daten sind absolut ausreichend.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Beck abzulehnen.

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