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Heim Bea · Nationalrat · 2006-06-06

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-06

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf beide Vorlagen. Die Zustimmung der SP-Fraktion zur Einführung der einheitlichen Sozialversicherungsnummer wie auch zum Registerharmonisierungsgesetz ist eine positive, aber auch eine kritische:

1. Sie ist positiv, weil gute statistische Grundlagen für die Planung der Zukunft und für die richtige politische Weichenstellung entscheidend sind. Das ist nur mit einer einwandfreien Personenidentifikation, wie sie die neue Nummer bringt, und mit einem Registerharmonisierungsgesetz zu statistischen Zwecken möglich.

2. Die SP-Fraktion ist auch positiv eingestellt, weil der Datenschutz mit der Sozialversicherungsnummer besser gewährleistet sein wird als heute mit der jetzigen AHV-Nummer; denn diese ist - Sie haben es gehört - eine "sprechende" Nummer, aus der persönliche Daten wie Alter, Geschlecht, Nationalität abgelesen werden können und die mangels gesetzlicher Regelungen unkontrollierbar eine weite Verwendung gefunden hat.

3. Die neue Nummer wird die Zusammenarbeit im Sozialversicherungsbereich vereinfachen. Sie ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die damit rascher zu den richtigen und ihnen zustehenden sozialen Leistungen kommen werden.

4. Wir werden hier die Grundlage legen, eine vorsichtige Grundlage für eine moderne E-Government-Strategie, welche die Abwicklung des administrativen Verkehrs zwischen Bevölkerung oder Wirtschaft und Staat vereinfacht und die auch die Grundlage für die Versichertenkarten im Gesundheitsbereich legt.

Für die SP-Fraktion ist klar: Verbesserungen der statistischen Grundlagen sind ein Muss. Wir stellen fest, dass die Schweiz heute ausserstande ist, Aussagen über die innerstaatlichen und internationalen Wanderungsströme der Schweizer Bevölkerung zu machen, oder dass die sozialpolitisch bedeutsame Altersentwicklung zwischen den Volkszählungen nur mittels Schätzungen erhoben wird. Solche Informationslücken sind einer Wissensgesellschaft unwürdig und machen politische Entscheide wenig glaubwürdig. In dieser Hinsicht also spricht alles für beide Vorlagen, und auch in demokratischer Hinsicht, weil für jeden weiteren Bereich, in dem die neue Nummer zur Anwendung kommen könnte, zuerst wir, das Parlament, die dafür notwendige legale Basis und die dafür notwendigen Regelungen für den Persönlichkeitsschutz zu schaffen haben. Andererseits müssen wir in Erinnerung an die unselige Fichenaffäre sensibel sein und an den Datenschutz hohe Anforderungen stellen.

Für die SP ist es daher klar: keine weitere Anwendung der Versichertennummer ohne technische Vorkehrungen, die unerwünschte Verknüpfungen von Daten verhindern. So wird mit der Meldepflicht und der Verschlüsselung in der Datenkommunikation der Schutz der Daten gegenüber heute verbessert. Auch wird mit den technischen Vorkehrungen den ungewollten Datenflüssen, der unberechtigten Verwendung und Verknüpfung von personenbezogenen Daten, ein Riegel vorgeschoben. Der Zugang zu Daten wird geregelt. Der Persönlichkeitsschutz, das Informations- und Berichtigungsrecht der Bürgerinnen und Bürger sind aus unserer Sicht gewährleistet. Aber die SP-Fraktion verlangt mehr; wir verlangen mehr Kontrollen. Die Aufsicht muss - auch unabhängig von dieser Vorlage und ganz sicher im Privatversicherungsbereich - mit personeller Verstärkung im Datenschutz intensiviert werden. Das zeigen uns die Vorkommnisse bei einzelnen Krankenversicherungen mehr als deutlich.

Wenn nun die neue Nummer für sämtliche Sozialversicherungen im AHVG systematisch verwendet wird und die Daten ausgetauscht werden, entstehen Risiken, aber es sind nicht mehr Risiken, als sie bereits heute bestehen. Darum braucht es die beschlossenen klareren, einschränkenden Regelungen wie vorgesehen. Darum rechtfertigt es sich eigentlich nicht, was ich heute zwei-, dreimal gehört habe: das Wort vom gläsernen Menschen. Aber wir stimmen überein, dass eine erhöhte Sensibilität unbedingt am Platz ist. Darum fordern wir, dass die Datenschutzbehörde so zu dotieren ist, dass sie in der Lage ist, ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen und zu überprüfen, ob die Datenschutzstandards, wie sie das Bundesgericht mit seinem Entscheid 131 II 413 den Krankenversicherern auferlegt hat, eingehalten werden. Wir werden den entsprechenden Nachweis einfordern. Im Vollzug von kantonalem Recht erwarten wir und sind überzeugt, dass auch hier dem Datenschutz hohe Sorgfalt und Aufmerksamkeit zukommen.

Unter dem Vorbehalt, dass der Persönlichkeitsschutz gewährleistet wird, die Daten von verknüpften Registern rechtzeitig anonymisiert werden und der Zeitpunkt der [PAGE 727] Anonymisierung nicht unbeschränkt hinausgeschoben werden kann, stimmt die SP-Fraktion beiden Vorlagen zu und lehnt eine Rückweisung, wie sie die SVP-Fraktion verlangt, ab.