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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-06-08

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Es stellen sich im Zusammenhang mit dieser Vorlage vorab grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung. Ich glaube, es ist unbestritten, dass es eine absolute Autonomie in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes gibt. Auch Kritik an dieser Rechtsprechung gehört eigentlich nicht zum Geschäft eines Parlamentariers oder eines Bundesrates. Im Gegenteil, es ist hier eigentlich Abstinenz am Platz, das weiss bestimmt auch unser Bundesrat Blocher, nicht zuletzt mit Blick auf kürzlich erfolgte Diskurse.

Hier geht es aber um einen anderen Schwerpunkt. Das Bundesgericht ist auch in Bezug auf die Gewaltenteilung autonom in seiner Organisation. Es ist autonom in der Art, wie es seine Rechtsprechung zur Erlangung des bestmöglichen Resultates organisiert. Geradezu stossend ist mit Blick auf diese Frage die Regelung des Ständerates in Bezug auf das Controlling. Zu Recht hat die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen hier einen Riegel vorgeschoben und diese unselige Bestimmung gestrichen.

Im Vorfeld dieser Vorlage gab es ja Diskussionen, wer überhaupt für die Zahl der Richter zuständig ist. Offenbar meinte Herr Bundesrat Blocher zuerst, es sei dies sein Departement respektive der Bundesrat. Es hat sich dann schnell ergeben, dass es eine parlamentarische Zuständigkeit ist. Dies meint im Übrigen auch das Bundesgericht selbst. In einem einvernehmlichen Verfahren der beiden Kommissionen für Rechtsfragen kam man in Bezug auf diese Frage zum Schluss, dass die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hierzu dem Parlament einen Vorschlag unterbreitet. Dies sagt zweierlei: Das Bundesgericht ist zwar autonom in seiner Organisation, aber es ist durchaus auch das Recht des Parlamentes, auf die Zahl der Richterinnen und Richter Einfluss zu nehmen.

In diesem Sinne ist das ein politischer Entscheid, der dem Parlament obliegt, der indes mit absoluter Sorgfalt zu bewältigen ist. Wir haben in dieser Hinsicht ein bisschen ein Durcheinander. Wir regeln heute die Zahl der Richter am Bundesgericht. In dieser Session werden die Richterstellen in Bezug auf das Strafgericht in Bellinzona um vier erhöht. In irgendeiner Form geht das Ganze nicht auf. Es ist auch nicht ganz einsichtig für mich, warum nicht die gleichen Kommissionen auch für die endgültige Festlegung dieser Bestimmung bezüglich Richterzahl zuständig sind.

Wie auch immer, wir haben heute die Zahl der Richter festzulegen. Ich werde mich im Einzelnen zur Zahl nachher nochmals äussern. Ich möchte aber bereits jetzt festhalten: Der Grundsatz bei der Festlegung der Anzahl Richter muss eine Rechtsprechung sein, die tatsächlich durch die Richterinnen und Richter - die durch unsere Bundesversammlung gewählten Magistratspersonen notabene - gestaltet wird. Aus ihrer Feder fliesst die höchste Rechtsprechung dieses Landes. Ich bin auch ein vehementer Gegner einer sogenannten Gerichtsschreiberjustiz, wo Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht mehr viel mehr als einen Haken unter den Antrag eines Gerichtsschreibers machen. In diesem Sinne muss die Qualität durch eine Richterzahl, die den Anforderungen gerecht wird, gewahrt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und nachher dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.