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Walker Felix · Nationalrat · 2006-06-08

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Nachdem mir meine Fraktionskollegen einen Restposten von drei Minuten an Redezeit zugewiesen haben, will ich gleich zur Sache kommen. Die Staatsrechnung 2005 bietet auf den ersten Blick keine besonderen Probleme. Wir stehen besser da als budgetiert. Die Beseitigung struktureller Defizite ist in Griffnähe gerückt.

Trotzdem, wenn Sie die bisherige Diskussion verfolgt haben, könnte die Beurteilung nicht unterschiedlicher sein. Die eine Seite ist für Entwarnung, weil die Wirtschaft jetzt wieder in den Tritt kommt, weil es mehr Einnahmen gibt, die vieles heilen. Die anderen sind die Mahner. Sie sprechen von der bekannten Kostensteigerung - Dinge, die wir spätestens bei der Beurteilung des Finanzplanes näher ansehen müssen. Jedenfalls ist die Situation etwas seitenverkehrt. Neu sieht bei dieser Debatte die Rechte rot und die Linke schwarz.

Ich will mich in Anbetracht der kurzen Redezeit auf zwei, drei formelle Dinge konzentrieren. Die Finanzkontrolle ist bereits erwähnt worden. Sie ist ein ausgezeichnetes Aufsichtsorgan, das wir haben. Aber sie ist nicht nur Aufsichtsorgan im Sinne einer Revisionsstelle, sondern ihre Aufgabe geht weit über die reine Prüfung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit hinaus. Sie kann staatliche Massnahmen auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit prüfen, und das unterschätzen wir sehr oft. Die Finanzkontrolle hat der Verwaltung ein gutes Zeugnis ausgestellt. Das ist in Anbetracht der Vielfalt und der Komplexität der Aufgaben, die zur Diskussion stehen, und in Anbetracht der umfangreichen Finanzvolumina nicht selbstverständlich. Deshalb ist ein besonderer Dank an alle Beteiligten fällig.

Aber gestatten Sie mir doch zwei, drei Bemerkungen zum Bericht der Finanzkontrolle, die die Verbesserungsfähigkeit der Abwicklung betreffen. Vielleicht kennen Sie das Thema der Nichtübereinstimmung zwischen Zentralbuchhaltung und Amtsbuchhaltung; hier haben wir Informatikprobleme. Aber in Anbetracht der Wesentlichkeit und des Gesamturteils kann man die Rechnung so annehmen. Sie wird durch diesen Mangel nicht beeinträchtigt, und mit dem neuen Rechnungslegungsmodell wird dieser Mangel beseitigt.

Die Bundesbilanz wird heute nicht nach den Grundsätzen von "true and fair" bewertet, sondern nach Finanzhaushaltgesetz, nach Spezialgesetz. Entsprechend werden keine systematischen Abgrenzungen vorgenommen, Rückstellungen werden nur punktuell gebildet. Auch hier muss das neue Rechnungslegungsmodell einen Paradigmenwechsel bringen.

Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Vorschüsse an die Eisenbahn-Grossprojekte im Umfang von 6,3 Milliarden Franken und die Darlehen an die Arbeitslosenversicherung von 3,8 Milliarden als Aktivposten bilanziert sind. Beide Positionen können nur durch zukünftige zweckgebundene Abgaben - frühestens ab 2015, was den FinöV-Fonds betrifft - beziehungsweise durch zukünftige Überschüsse der Arbeitslosenversicherung zurückbezahlt werden. Diese ganz wenigen Beispiele zeigen, dass mit dem neuen Rechnungslegungsmodell ein eigentlicher Quantensprung stattfinden muss.

Von Interesse sind aber nicht nur die Bemerkungen der Finanzkontrolle zum Rechnungsabschluss, sondern auch die Feststellungen und Empfehlungen, die sie bei den zahlreichen Prüfungen gemacht hat. So mussten wir bei der Präsentation des Jahresberichtes feststellen, dass das interne Kontrollsystem und die Auftragsvergabe immer wieder [PAGE 795] kritisiert werden müssen. Auch die Subventionsbestimmungen, das Jährlichkeits- und das Spezifikationsprinzip werden nicht durchwegs eingehalten. Nicht alles, was an sich sinnvoll ist, ist auch kreditrechtlich korrekt. Wir sollten die Finanzkontrolle in ihren Bemühungen unterstützen, sodass diese Rechnung auch inskünftig möglichst ohne Makel, auch in Anbetracht der Komplexität, über die Bühne geht.

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