Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-06-08
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Wir haben in der Kommission ausführlich über die Mindest- und Höchstsätze diskutiert. Bekanntlich zahlt ja der Arbeitgeber 58 Prozent der notwendigen Beiträge. Wir setzen diesem aber in diesem Gesetz eine Obergrenze, damit wir ordentlich budgetieren können - unter anderem aus diesem Grund. Sie sehen, dass der Bundesrat eine Spannbreite von 11 bis 14 Prozent beantragt. Die untere Grenze ist wahrscheinlich illusorisch, aber bei hohen Gewinnen wäre durchaus ein tieferer Satz möglich. Hingegen ist es wesentlich, welchen oberen Satz wir hier festlegen. Wenn Sie bedenken, dass 13 Prozent diese 58 Prozent decken müssen, dann stellen Sie fest, dass das etwa zwischen 23 und 24 Prozent Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, und das wiederum ist gegenüber den Werten, den Prozentanteilen, der Privatwirtschaft ein sehr hoher Wert.
Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen, einen Mindestsatz von 9 Prozent und einen Höchstsatz von 13 Prozent in das Gesetz aufzunehmen. Es hat wesentliche finanzielle Konsequenzen.