Leuthard Doris · Nationalrat · 2000-09-27
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Auch ich spreche noch einmal zum selben Artikel mit denselben Argumenten, und ich bitte Sie, diese Differenz jetzt aus der Welt zu schaffen und dem Ständerat zuzustimmen.
Sie haben in der Zwischenzeit sicher auch die Medienberichte gelesen. Strafrechtler und Personen an der Front begrüssen unisono die Version von Bundesrat und Ständerat und unterstützen sie entsprechend. Der von den Gegnern angeführte Aufwand ist mit dem Ausfüllen eines Formulares und dem Fragen nach einem Ausweis, gemessen an den volkswirtschaftlichen Schäden der Delikte und gemessen am sonstigen Aufwand der Strafverfolgungsbehörden, absolut klein. Wenn wir die Registrierung der Prepaid-Karten nicht zulassen, bleibt es bei teuren Observationen und Obstruktionen. Andere Instrumente haben die Strafverfolgungsbehörden dann keine zur Verfügung.
Weiter wird ja die Wirksamkeit dieses Instrumentes bestritten. Ich habe schon vor einer Woche festgehalten, dass von diesem Instrument sicher keine Wunder zu erwarten sind. Es kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Personenüberwachungen usw. jederzeit zum Erfolg führen. Auch hier liegt die Erfolgsquote nie bei 100 Prozent. Vielmehr ist dies langwierige Kriminalitätsarbeit, bei der oft die Stecknadel im Heuhaufen gesucht wird und in mühseliger Kleinarbeit plötzlich ein kleiner Hinweis zum Täter führen kann. Wollen Sie diese Möglichkeit verweigern und die Tatsache der Missbräuchlichkeit der Prepaid-Karten einfach zulassen? Ich will das nicht.
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Weiter wird gesagt, Kriminelle würden auf andere Möglichkeiten, z. B. auf Telefonkabinen, ausweichen. Das ist für mich überhaupt kein ernsthaftes Argument. Ein Drogendealer muss absolut erreichbar und mobil sein und kann nicht den ganzen Tag neben einer Telefonzelle verbringen.
Erlauben Sie mir doch einen Hinweis auf unsere Nachbarstaaten. Italien kennt bereits die Identifizierungs- wie auch die Registrierungspflicht. Deutschland und die Niederlande diskutieren die Einführung dieser Pflicht. Es gibt dort bereits Ansätze zur Identifizierung, indem Prepaid-Karten nur mittels Kreditkarte nachgeladen werden können. Mit der Kreditkarte ist für die Strafverfolgungsbehörde ein wichtiger Ansatzpunkt für die Ermittlung vorhanden.
Jede Massnahme ist sinnvoll, wenn wir damit ernsthaft gegen die Kriminalität antreten können. Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag und damit die Fassung des Ständerates zu unterstützen.