AB 65951
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die knappe Minderheit der FDP-Fraktion, aber ebenso möchte ich die Subkommission BVG der SGK vertreten, die ohne Gegenstimme und ohne Begeisterung beschlossen hat, dass die Rentnerkasse das kleinste aller Übel ist; sie heisst diese Rentnerkasse gut.
Die Lage der Pensionskasse des Bundes ist erfreulich und unerfreulich zugleich. Sie ist erfreulich, weil sie einen Deckungsgrad von 107,6 Prozent aufweist, und das mit massiven Rückstellungen im letzten Jahr. Unerfreulich ist aber, weil - Sie haben das gehört - bei der Abspaltung einerseits der Publica, andererseits auch der anderen Vorsorgewerke keine hundertprozentige Deckung mitgegeben worden ist. Ein Arbeitgeber, der seine Pflicht nicht erledigt hat, kommt nie darum herum, diese irgendeinmal zu leisten.
Es ist so, dass Versicherte und Rentner eine Einheit in der Vorsorgegesetzgebung bilden, aber hier sind wir bereit, eine befristete Ausnahme zu machen. Weshalb? Mit einer geschlossenen Rentnerkasse muss der Bund nur dann Einlagen tätigen, wenn eine Illiquidität bzw. eine Unterdeckung vorliegt. Es hat doch keinen Sinn, dass wir einer Kasse, die einen Deckungsgrad von 107,6 Prozent aufweist, heute eine Milliarde Franken geben. Der Bund zahlt genau die Summe in den Fonds ein, die zur Behebung der Störung, der Illiquidität oder der Unterdeckung erforderlich ist, nicht mehr und nicht weniger. Der Bund hat begründete Aussicht, dass bei einer Auflösung der Rentnerkasse - die ist ja befristet -, wenn die Leute dann nicht mehr Renten beziehen, das Ganze wieder in eine Kasse fällt. Bei einer Auflösung der Rentnerkasse, wenn dann noch Geld vorhanden ist, fallen diese Gelder also wieder in den Bundeshaushalt zurück. Neue Simulationen zeigen ein positives Bild. Man hat eine Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent, dass man nicht mehr bezahlen muss. Bei einer Einmaleinlage ist aber nirgendwo garantiert, dass die Konsolidierung ein für allemal abgeschlossen sein wird. Diese Einmaleinlage, die man jetzt beschliessen würde, kann zu hoch, zu niedrig, gar nicht zutrefflich sein. Wenn die Einmaleinlage des Bundes einmal nicht aufgebraucht ist, kann aus rechtlichen Gründen nicht verlangt werden, dass dieses Geld wieder dem Bund zufällt, sondern dieses Geld wird dann der Publica zugeschlagen. Auch wenn das Geld überhaupt nicht reichen wird, welches Sie jetzt zu zahlen beschliessen, kommen Sie aufgrund von Artikel 65 BVG nicht darum herum, die entsprechenden Nachzahlungen zu leisten.
Deshalb bitte ich Sie hier, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit zu folgen und so wenig wie möglich und so viel wie nötig zu bezahlen, und das ist die Lösung mit einem geschlossenen Rentnerwerk.