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Lang Josef · Nationalrat · 2006-06-12

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Es ist erfreulich, dass der Bundesrat selber die militärische Botschaftsbewachung, über die wir hier ja wiederholt heftig gestritten haben, infrage stellt. Wie die genaue Antwort aussehen wird, wissen wir noch nicht. Tatsächlich ist die Botschaftsbewachung nichts für Soldaten, weil diese für den Ernstfall und noch mehr für die Einschätzung, ob überhaupt ein Ernstfall vorliegt, ungenügend ausgebildet sind. Ich möchte im Zusammenhang mit diesem inneren Einsatz, aber auch mit anderen Einsätzen - auch beim vorliegenden Traktandum ging es ja im Zusammenhang mit der präventiven Raumsicherung um innere Einsätze der Armee - einfach noch einmal in Erinnerung rufen, was diesbezüglich in der Bundesverfassung steht, wann es eine Situation für innere Einsätze gibt. Sie können selber beantworten, ob sich die Schweiz in einer solchen Situation befindet. Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung lautet: Die Armee "unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen".