Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-06-13
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Im Namen einer starken Minderheit beantrage ich Ihnen, die parlamentarische Initiative Lang zu unterstützen und entsprechend die Militärjustiz abzuschaffen.
Herr Kollega Fluri, es geht nicht darum, dass einzelne Urteile nicht genehm sind. Wir wissen zu unterscheiden zwischen der Kritik an einer Institution und der Kritik an einzelnen Urteilen. Die Militärjustiz ist indes ein Anachronismus. Sie ist einer zivilen Gesellschaft eigentlich nicht würdig, denn diese müsste das Prinzip obwalten lassen, dass alle Handlungen in diesem Staat einer einheitlichen zivilen Gerichtsbarkeit unterstehen. In diesem Sinne ist die Militärjustiz eine Sondergerichtsbarkeit, und als Sondergerichtsbarkeit hat sie sich in Friedenszeiten überlebt.
Es ist nicht am Platz, die Sondergerichtsbarkeit mit Fachgerichten zu vergleichen, wie wir sie im Bereich des Arbeits- oder Mietrechtes und in anderen Bereichen wie dem Handelsrecht haben. Diese Bereiche, diese Fachgerichte sind Teil der zivilen Gerichtsbarkeit, unterstehen deren Gesetzmässigkeit und sind von dieser zivilen Gerichtsbarkeit nicht exkludiert, wie das eben die Militärjustiz ist.
Besonders stossend an der heutigen Militärjustiz ist indes auch, dass ihr nicht nur Personen des Militärs in Funktion der Ausübung ihrer Militäraufgaben unterstehen, sondern auch zivile Personen. Die jüngsten Urteile gegen Journalisten sind nicht in Bezug auf die Urteile selbst zu hinterfragen, sondern es ist zu hinterfragen, ob es berechtigt ist, dass ein Sondergericht wie das Militärgericht gegen Journalisten vorgehen kann und soll. Dies ist in Abrede zu stellen.
Sie erwähnen als wichtigen Punkt zugunsten der Militärjustiz, dass sie EMRK-konform ausgebildet ist. Warum das ein besonderer Vorzug sein soll, ist mir indessen schleierhaft. Die EMRK ist für ein Land wie die Schweiz eine Selbstverständlichkeit, und es ist geradezu rechtsmissbräuchlich, zu sagen, wir fänden diese Sondergerichtsbarkeit gut, weil sie in ihrem formalen Funktionieren EMRK-konform handelt. Das Gleiche gilt bezüglich der Verweise, die Herr Pagan bezüglich der Uno gemacht hat.
Auch das Argument der Effektivität ist kein Argument für die Beibehaltung der Militärgerichtsbarkeit. Alle Gerichte müssen effektiv sein. Es gibt keinen Grund dafür, dass diese Verfahren, die nötig sind, nicht mit gleicher Effektivität auch von der Zivilgerichtsbarkeit durchgeführt werden könnten. Auch dieses Gratis-Argument ist fehl am Platz; es kann doch nicht von Kostenerwägungen abhängen, ob wir einer Sondergerichtsbarkeit das Wort reden oder nicht.
Heute geht es darum, eine Weiche zu stellen; es geht darum, Schluss zu machen mit einer Sondergerichtsbarkeit, die nicht nur nicht mehr zeitgemäss ist, sondern die einem wesentlichen Prinzip eines demokratischen Rechtsstaates widerspricht, dass nämlich alle Handlungen in Friedenszeiten, die in diesem Staate gerichtlich zu ahnden sind, auseinander zu setzen sind, einer einheitlichen Zivilgerichtsbarkeit zu unterstehen haben.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, der parlamentarischen Initiative Lang zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist nicht der erste Anlauf in dieser Sache, aber der erste in diesem Jahrtausend. Alles andere wäre Huldigung an eine überkommene Militärjustiz - eine Huldigung natürlich auch, weil es vielleicht zu viele Leute gibt, auch in diesem Saal, die darin noch ihre Tätigkeit finden. Werden wir auch hier zivil!