Jutzet Erwin · Nationalrat · 2006-06-13
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Tout d'abord, je remercie le rapporteur de langue française qui a déjà expliqué de manière très détaillée, pour ne pas dire exhaustive, mon point de vue.
Ich erlaube mir trotzdem, ein paar Worte zu meinem Antrag zu sagen. Es geht um das sogenannte Immobilienmanagement. Das Bundesgericht findet diesen vorgeschlagenen Zusatz nicht nur unnötig, sondern er sei, sagt es, auch verfassungsrechtlich bedenklich. Seit der Justizreform ist einiges anders geworden. Neuerdings kommt die Vertretung des Bundesgerichtes selber in den Rat. Sie vertritt das Budget und, wie wir gestern gesehen haben, auch den Jahresbericht. Das hat es früher nicht gegeben. Die Verfassung sieht eben vor, dass das Bundesgericht vollständig autonom ist, und Artikel 188 unserer Bundesverfassung sagt, dass sich das Gericht selber verwaltet. Es erstellt das Budget, das vom Parlament genehmigt oder nicht genehmigt wird. Hier hat der Bundesrat, die Regierung, eigentlich keine Rolle mehr zu spielen. Worum geht es nun konkret?
In der Praxis, das sagt auch das Bundesgericht in seinem Bericht, ist es so, dass es praktisch unterschriftsreife Verträge mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik hat. Es wird nicht so sein, dass die Kompetenz des Bundesamtes hier ausgeschaltet wird. Hingegen möchte das Bundesgericht selber mit dem Bundesamt verhandeln können und das nicht über den Umweg über das Finanzdepartement machen müssen. Schlussendlich geht es hier um die Gewaltentrennung, um die Frage, wieweit wir hier die verfassungsmässig garantierte Autonomie des Bundesgerichtes gewähren wollen respektive wieweit unsere Regierung über die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Gebäude mitsprechen soll. Was heisst hier "Bewirtschaftung der Gebäude"? Will das Finanzdepartement mitreden, wer in welchem [PAGE 908] Zimmer ist und wie gross die Zimmer sein müssen? Hier würde dem Bundesgericht seine Autonomie klar genommen.
In Absatz 3 ist von einer Vereinbarung zwischen dem Bundesgericht und dem Bundesrat die Rede. Aber eine Vereinbarung setzt die Vertragsfreiheit und die Gleichheit der Partner voraus. Ist das hier garantiert? Was passiert, wenn keine Vereinbarung zustande kommt, wenn das Bundesgericht sich nicht dem Diktat des Finanzdepartementes beugen will? Das führt dann tatsächlich zu einer Rechtsunsicherheit.
Meines Erachtens ist es eine gefährliche Bestimmung. Aus verfassungsrechtlichen Gründen, wegen der Gewaltenteilung und aufgrund der Erfahrung sollten wir dem Finanzdepartement nicht mehr Macht geben. Die Autonomie der Verwaltung liegt beim Bundesgericht, und die Aufsicht und die Budgethoheit liegen bei uns, beim Parlament. Das sollten wir so belassen.
Anders - zum Schluss - verhält es sich mit St. Gallen und Bellinzona: Diese beiden erstinstanzlichen Bundesgerichte sind im Aufbau begriffen und haben keinen anderen Wunsch geäussert. Deren Autonomie ist in der Verfassung nicht garantiert, sondern lediglich im Gesetz, sodass wir sie auf gleicher Stufe wieder einschränken können.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.