Thanei Anita · Nationalrat · 2006-06-13
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Der Ständerat hat dieses Geschäft am 22. März 2006 behandelt und eine einzige Differenz zu unserem Rat geschaffen, indem er mit 27 zu 12 Stimmen die Streichung von Absatz 5 von Artikel 28b ZGB gefordert hat. Die Kantone sollten gemäss dieser Bestimmung dafür sorgen, dass sich sowohl die verletzte als auch die verletzende Person an Beratungsstellen wenden können.
Bereits in der Subkommission und in der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates gab es zu diesem Thema eine lange Diskussion. Mit der vorliegenden Formulierung wollten sowohl die Subkommission wie auch die Kommission für Rechtsfragen und Ihr Rat ermöglichen, dass für die Beratung sowohl von Opfern wie auch von verletzenden Personen bestehende Stellen genutzt werden können und nicht unbedingt neue geschaffen werden müssen. Die Kantone und der Ständerat sind nun der Ansicht, diese Beratungsstellen sollten nicht im ZGB vorgesehen werden, da diese Vorschreibung als Eingriff in die kantonale Kompetenz erachtet wird.
Dies akzeptierend und damit die Vorlage endlich bereinigt werden kann, beantragt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen.