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Banga Boris · Nationalrat · 2006-06-15

Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Die Vereinten Nationen haben im Rahmen der Millenniumsentwicklungsziele den klaren Willen geäussert, bis 2015 die Armut in der Welt um die Hälfte zu reduzieren. Dieses Ziel soll unter anderem mit Massnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung durch weltwirtschaftliche Integration sowie durch Verbesserung der nationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, besonders der ärmeren Länder, erreicht werden.

Erfolgreiche Armutsbekämpfung ist ein Beitrag zur internationalen Stabilität und Sicherheit. Längerfristig ist die [PAGE 946] Armutsbekämpfung auch für unsere Wirtschaft von Interesse, können doch dadurch neue Beschaffungs-, Absatz- und Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden. Diese Erkenntnis, dass eben die Verbesserung des Marktzuganges für Produkte aus Entwicklungsländern für deren wirtschaftliche Entwicklung matchentscheidend ist, führte 1968 in Neu-Delhi zur bekannten UN-Resolution Nummer 21, welche die Basis für die Einführung eines autonomen, unilateralen und nichtdiskriminierenden Systems von Zollpräferenzen zugunsten von Entwicklungsländern legte.

Bei uns wurde die UN-Resolution Nummer 21 am 1. März 1972 als Allgemeines Zollpräferenzsystem (APS) in der Form eines allgemein verbindlichen und befristeten Bundesbeschlusses umgesetzt, welcher jeweils in den Jahren 1981, 1991 und 1996 verlängert und auch den aktuellen Bedürfnissen angepasst wurde. Der geltende Zollpräferenzbeschluss ist bis zum 28. Februar des nächsten Jahres befristet. Zudem sieht die neue Bundesverfassung die Erlassform des allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses nicht mehr vor, weshalb nach Artikel 163 der Bundesverfassung eine formelle Überführung in ein Bundesgesetz vorzunehmen ist.

Nicht handeln würde bedeuten, dass weder die bestehenden Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer weitergeführt noch neue Zollpräferenzen eingeräumt werden könnten.

Die einstimmige - und das ist an und für sich sehr selten - Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.

Ich nenne vier Hauptgründe:

1. Die Einfuhren aus den Entwicklungsländern haben sich in den letzten zehn Jahren von 6 auf 11 Milliarden Franken verdoppelt - zum Teil eben dank der Zollpräferenzen. Das ist zwar wenig, denn unsere Einfuhren aus Entwicklungsländern betragen immer noch erst 7 Prozent der Gesamteinfuhren und jene aus den ärmsten Entwicklungsländern, den sogenannten LDC, also den "least developed countries", sogar erst 0,12 Prozent.

2. Es geht um Zollpräferenzen für Industriegüter und teilweise auch für Agrarerzeugnisse. Interessant ist für mich besonders, dass die agrarpolitische Schutzklausel, die den Bundesrat ermächtigt, bei einer Beeinträchtigung schweizerischer Wirtschaftsinteressen oder bei Störungen der Handelsströme korrigierend einzugreifen, noch nie angerufen werden musste.

3. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates ist auch Voraussetzung für die Umsetzung der durch die Schweiz anlässlich der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 eingegangenen Verpflichtung, bis 2008 allen Produkten aus LDC auf einer dauerhaften Grundlage zoll- und kontingentfreien Marktzugang zu gewähren.

Und schliesslich - last, but not least -:

4. Die Kompetenzordnung bleibt unverändert. Der Bundesrat kann Zollpräferenzen gewähren, und er kann aus entwicklungspolitischen, aus handelspolitischen, aus wirtschafts- und agrarpolitischen Gründen handeln. Wir haben weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der Berichterstattung über die zolltarifarischen Massnahmen zu den vom Bundesrat getroffenen Massnahmen Stellung zu nehmen und zu beschliessen, ob diese in Kraft bleiben oder ob sie ergänzt oder geändert werden sollen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung.