AB 66398
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-23
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion will die Beratung des Zollgesetzes durchführen und somit auf die Vorlage eintreten. Das Zollgesetz ist im Grundsatz ja unbestritten. Wir haben gehört, dass das alte, bewährte Gesetz den Anforderungen der heutigen Zeit in mehrfacher Hinsicht nicht mehr genügt. Einerseits wissen wir aus eigener Erfahrung, dass Personen, Waren und Dienstleistungen viel rascher und häufiger als früher den Weg über die Grenzen und zurück finden. Andererseits hat die EU der 25 ihr Verständnis der zollrechtlichen Grundregeln im EU-Zollkodex niedergeschrieben. Nur noch zollrechtliche Nebenerlasse bleiben für das jeweilige Landesrecht übrig. Da alle unsere Nachbarn EU-Länder sind, macht es Sinn, unsere Vorschriften an diejenigen dieser für unsere Wirtschaft wichtigen Nachbarn anzugleichen.
Das vor uns liegende neue Zollgesetz ist für die international tätige Wirtschaft von grosser Bedeutung. Insbesondere tragen die vorgeschlagenen Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr und die Berücksichtigung der europäischen Standards zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und somit zur Verbesserung unseres Wirtschaftsstandortes bei. In diesem Zusammenhang sind die Ausgestaltung des Veredelungsverkehrs, die Zollerleichterungen und die Behandlung der ausländischen Rückwaren von besonderer Wichtigkeit. Der Bundesrat hat gute Vorarbeit geleistet. In vielen Punkten, namentlich bei der Vereinfachung von Verfahren, der Ausrichtung auf die Zukunft, der Annäherung an den EU-Zollkodex, kommt er den Anliegen der Wirtschaft entgegen.
Zum Verhältnis zum EU-Zollkodex noch Folgendes: Wichtig ist, dass das Schweizer Zollgesetz in den Begriffen und in den Verfahren mit diesem möglichst in Übereinstimmung gebracht wird. Würden Sonderverfahren und Sonderbegriffe eingeführt, wäre dies eine grosse und unnötige Erschwernis für die Wirtschaft. Eine erzwungene Autonomie wäre eine volkswirtschaftliche Belastung. Es ist ein Muss, das EU-Recht im so genannten autonomen Nachvollzug umzusetzen. Glücklicherweise hat dies der Bundesrat in seinem Entwurf getan. Er hat es geschafft, die Systematik und den Aufbau des Zollkodex zu übernehmen, grösstenteils die gleiche Terminologie zu verwenden, einzelne Bestimmungen fast wörtlich abzuschreiben und in kürzer gefassten Bestimmungen dieselben zollrechtlichen Möglichkeiten zu bieten. Somit ist die Übereinstimmung gelungen, doch ist der Entwurf kürzer, übersichtlicher und schlanker.
Der Ständerat hat sich darüber hinaus bei gewissen Vorschriften für eine liberalere Haltung ausgesprochen. Diese Verbesserungen sind zu begrüssen; wir werden bei den einzelnen Bestimmungen darauf zurückkommen. Es sei hier nur so viel gesagt: Die FDP-Fraktion unterstützt die Definition des Äquivalenzprinzips als Grundprinzip für den aktiven und passiven Veredelungsverkehr. Für den Landwirtschaftsbereich sollen im einen wie im anderen Fall besondere Vorschriften zur Anwendung kommen.
Bei der Beratung der Gesetzesvorschriften und der anschliessenden Entscheidung darüber dienen der FDP-Fraktion folgende Ziele als Richtschnur: eine liberale Fassung, Klarheit, Kundenfreundlichkeit, Sicherheit und EU-Kompatibilität - dies alles im Bestreben, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken und einer Erhöhung der Binnenkosten nicht ohne Not Vorschub zu leisten. Im Gegenteil: Mit dem revidierten Zollgesetz muss es möglich sein, den Standort Schweiz kostenattraktiv zu gestalten. Dies müsste vor allem den Exportprodukten zugute kommen. Gelingt es, nicht nur die Eurokompatibilität, sondern auch die Eurokompetitivität zu steigern, so diskutieren und beschliessen wir einen weiteren Mosaikstein in Richtung Wachstum, Vollbeschäftigung und damit Vorsorgesicherheit.
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten.