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AB 66454

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-23

Wortprotokoll

Zollfreilager sind weder Gerümpelkammern noch Büchsen der Pandora. Wir sollten uns bewusst sein, dass die Zollfreilager von gewerblich geführten Unternehmungen betrieben werden. Da ist es doch die Regel, dass eine Lagerbuchhaltung geführt wird. Wenn man hier von einem grossen bürokratischen Aufwand spricht, der zusätzlich auf die Inhaberinnen und Inhaber der Zollfreilager zukomme, trifft das kaum zu. Ich hoffe es wenigstens nicht; denn jeder, der gewerblich ein Zollfreilager führt - Herr Gysin, ich habe auch schon solche Lager gesehen -, führt eine Inventarkontrolle. Das ist völlig klar.

Die Kommissionsminderheit will eine Ausnahmeregelung für die sensiblen Güter vorsehen. Was sind sensible Güter? Im Handelsverkehr wird Sensibilität immer von einem Schutzzweck her definiert. Was wäre es dann hier im Zollgesetz? Das Zollgesetz ist ein fiskalisches Gesetz. Wenn man die sensiblen Güter vom fiskalischen Zweck her definieren würde, kämen wir wohl zur vollständigen Inventurpflicht und damit zur Lösung der Mehrheit und des Bundesrates. Ich wüsste nicht, wie man die Sensibilität hier sonst interpretieren könnte. Wenn Sie dem Minderheitsantrag folgen, geben Sie dem Bundesrat eine praktisch unlösbare Aufgabe für die Ausarbeitung der Verordnung.

Es wurde noch die Standortpolitik angesprochen: Das Beste, was wir für einen guten Standort machen können, ist, Rechtssicherheit zu schaffen und auch die Gewähr zu geben, dass wir nicht Hand bieten für Umgehungsgeschäfte aller Art. Das war wohl mit ein Grund, warum mit Stichentscheid des Präsidenten die Fassung des Bundesrates in der Kommission den Durchbruch erzielt hat.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

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