Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-06-07
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-06-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen 72 Millionen Franken. Der Bundesrat hat nicht erneut über diese Frage beraten. Es war insofern auch nicht nötig, als diese 10,5 Millionen Franken ja auch nicht im ursprünglichen Antrag waren, sondern vom Nationalrat aufgenommen wurden und jetzt vom Zweitrat zu beurteilen sind. Es ist richtig, dass die Städte, wie geschildert wurde, ursprünglich einen Pauschalbetrag von 17 Millionen Franken forderten. Der wurde vom Bundesrat aber nicht akzeptiert. Es ist kein Geheimnis, dass ich dem Bundesrat die Bezahlung dieses Betrages auch nicht beantragte - und zwar, weil die Rechtsgrundlagen fehlten. Im Übrigen waren auch die einzelnen Details, die zu dieser Gesamtsumme führten, nicht evident.
Innerhalb der Beratung der WBK-NR wurde dann aber dieser Antrag auf 10,5 Millionen Franken gestellt, und es ist in Bezug auf die Motivation absolut anzuerkennen, dass das nicht den gleichen pauschalen Hintergrund hat wie die sogenannte Standortpauschale. Denn hier geht es um geschätztes Einsatzmaterial, um Verbrauchsmaterial der Einsatzkräfte, allenfalls um eine temporäre personelle Verstärkung der Sanitäts- und Feuerwehrdienste, um eine personelle Verstärkung im Bereich der Hooliganismusbekämpfung und anderes mehr - also eigentlich um einen Betrag, der exakt abgerechnet werden kann. Ob es 10,5 Millionen Franken sind oder weniger, kann heute nicht vorausgesagt werden. Es ist auch hier eine Lageanalyse gemacht worden, die dem gesamten Sicherheitskonzept zugrunde liegt und die von einer durchschnittlichen Zahl von Risikosituationen oder sogenannten Risikospielen ausgeht, was diesem Betrag dann entsprechend unterlegt wurde.
Ich bin auch verpflichtet, hier doch mitzuteilen, dass der Vorsitzende des Leitungsausschusses der KdK in der WBK den Kredit unterstützt, allerdings dann auch gesagt hat, dass aus der Sicht der übrigen Kantone eine exakte Abrechnung zu machen und nicht einfach eine Pauschale zu sprechen ist. Also müsste es dann konkret und fallweise abgerechnet [PAGE 327] werden, was jetzt hier an Zusatzaufwand zur Gewährleistung der Sicherheit entsteht. Das sind insbesondere eben externe Sicherheitskräfte, die bei diesen Host Cities tätig werden und im Einsatz stehen. Es müsste exakt abgerechnet werden, welche Kosten entstehen, und unter diesem Vorbehalt hat der Vertreter der KdK dem entsprechenden Antrag auch zugestimmt.
Herr Schwaller, Sie fragen, ob es ein neues Argument gibt. Ursprünglich stand dieser Kredit so nicht zur Diskussion. Ein neues Argument insgesamt gibt es nicht. Es sind eine politische Beurteilung und eine politische Gewichtung vorzunehmen, wieweit hier über einen Beitrag des Bundes praktisch eine eidgenössische Solidarisierung stattfinden soll oder nicht. Gleichzeitig, wenn der Rat dem zustimmen würde, würde ich es, jetzt gestützt auf meine Aussage und auch auf die Meinungsäusserung der anderen Kantone, nicht als pauschale Verpflichtung verstehen, sondern ebenfalls als Kostendach, unter dem die Kantone bzw. die Gemeinden exakt abzurechnen haben, was sie hier an zusätzlichem Sicherheitsmaterial verwendet haben. Der reine Personaleinsatz der Kantone ist unentgeltlich, denn sie haben sich verpflichtet, für den Personaleinsatz keine Kosten zu erheben. Das ist so weit auch eine gesamtschweizerische Solidarisierung. Hier geht es jetzt nur um den Zusatzaufwand für den Einsatz dieser Zusatzkräfte.
Wie gesagt, seitens des Bundesrates bin ich nicht legitimiert, Ihnen den Antrag positiv zu stellen. Ich überlasse es Ihnen, inwieweit Sie diesen Überlegungen, wie sie auch von Herrn Hess ausgedrückt wurden, folgen wollen oder nicht. Seitens des Bundesrates habe ich zu diesen 72 Millionen Franken zu stehen.