Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Die Absätze 1 und 2 sind unbestritten. Differenzen zu Bundesrat und Nationalrat liegen jedoch bei Absatz 3 vor, bei dem es um die [PAGE 349] Definition des Kreises der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger geht. Die Buchstaben a bis d sind ebenfalls unbestritten. Das Gleiche gilt auch für die vom Nationalrat unter Buchstabe cbis zusätzlich aufgeführten Unternehmen mit professioneller Tresorerie, womit sich Ihre Kommission ebenfalls einverstanden erklärt.
Somit kommen wir zu Buchstabe e von Artikel 10 Absatz 3, bei dem neben dem Antrag der Mehrheit ein Antrag der Minderheit Lauri und ein Antrag Schweiger vorliegen. Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, die im Nationalrat beschlossene Ausweitung des Kreises qualifizierter Anleger beizubehalten, allerdings in abgeänderter Form. Denn die Version des Nationalrates ist missverständlich. Statt der auslegungsbedürftigen Umschreibung eines Anlegers, der mit einem Anbieter in einer qualifizierten Beziehung steht, schlagen wir nach gewalteten Diskussionen vor, dass schlicht und einfach ein Vermögensverwaltungsvertrag mit einem Finanzintermediär vorliegen muss. Das ist nach Ansicht der Mehrheit die klarere und damit die bessere Lösung. Sie basiert auf einem Vorschlag der Verwaltung.
Die Minderheit hält sich ebenfalls an das Kriterium des Vermögensverwaltungsvertrages, will aber als Finanzintermediäre lediglich Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen zulassen. Das scheint der Mehrheit eine allzu grosse und überflüssige Einschränkung von vermögenden Personen zu sein, die ein nicht besonders hohes Schutzbedürfnis haben. Wenn die kollektiven Anleger nicht zu einer Bank gehen, sondern sich entscheiden, ihren Anlagentopf einem Vermögensverwalter zu unterstellen, tun sie dies ja im Prinzip aus freiem Willen. Es soll den Anlegern also freigestellt bleiben, sich für einen professionellen Vermögensverwalter zu entscheiden.
Einen Glaubenskrieg sollten wir wegen dieser Differenz zwischen Minderheit und Mehrheit freilich nicht entfachen. Die Mehrheit will einfach eine etwas offenere, marktfreundlichere Lösung, die Minderheit bevorzugt eine vielleicht eher einengende, dafür aber auf grössere Vorsicht bedachte Version. Das Abstimmungsergebnis von 6 zu 5 Stimmen sagt eigentlich auch ziemlich klar aus, dass man da wirklich geteilter Meinung sein kann.
Also entscheiden Sie bitte selbst.