Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2000-10-02
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-02
Wortprotokoll
Das heutige Verfahren bei grösseren Aufträgen führt zu einer Blockierung der Anbieter bis zu dem Zeitpunkt, in welchem der Vergabeentscheid bekannt gegeben wird. Rechtlich ist das Verfahren in Ordnung, es führt jedoch zu einer Bindung von Kapazitäten, was finanzielle und personelle Konsequenzen hat. Das Problem ist in der Praxis doch, dass nach Ablauf der Frist zur Einreichung eines Angebotes Monate verstreichen, bis der Anbieter einen Bescheid in Form einer Verfügung erhält.
Nun trifft es zu, dass die Verkürzung der Prüfungsfrist zu Problemen bei den Unternehmervarianten führt. Hier müsste der Termin tatsächlich differenziert ausfallen. Aber das betrifft ja die kleinere Anzahl der Submissionen, im überwiegenden Fall handelt es sich um einfache Aufträge mit standardisierten Gütern.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass er bereit sei, meinem Anliegen, wonach Angebote innert zehn Tagen nach Ablauf der Ausschreibungsfrist zu öffnen sind, in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Rechnung zu tragen und damit den Interessen der Anbieter und der Auftraggeber - diese sind auch an einem schnellen Verfahren interessiert - entgegenzukommen.
[PAGE 1070] Gestützt darauf erkläre ich mich mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden.