Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist bereit für diese Änderung. Es ist so, dass diese Bestimmung heute in der Verordnung bereits enthalten ist und so umschrieben ist, und Sie übernehmen sie jetzt ins formelle Recht. Da haben wir nichts dagegen. Früher war 1890 die Grenze, und jetzt geht man zurück auf 1870, weil Schengen das vorschreibt. Aber dass man das im Gesetz macht, da haben wir nichts dagegen.
Zu Frau Langenberger: Sie hat die Frage aufgeworfen, wie es mit dem erleichterten Erwerb von Waffen durch Museen und Waffensammler bestellt sei. Sie hat auch in der Kommission entsprechend einmal einen Antrag eingebracht, dessen Anliegen auch durch die Interessengemeinschaft Geschichte und Waffe an uns herangetragen wurde.
Wir haben empfohlen, das Begehren dieser Vereinigung nicht aufzunehmen; nicht weil wir es nicht für richtig halten, sondern weil wir glauben, dass das Anliegen mit dem jetzigen Gesetz erfüllt ist. Wenn man das entsprechend ausgedrückt ins Gesetz aufnähme, würde das viele neue Probleme schaffen. Warum? Es ist festzuhalten, dass es nicht ausreichend ist, im Gesetz lediglich eine Ausnahmeregelung für diese von der Interessengemeinschaft Geschichte und Waffe aufgezählten Kreise vorzusehen. Es müssten auch Ausführungen zu den Kriterien gemacht werden, wann jemand als Sammler gilt; das ist nicht ein klarer Begriff. Wann ist jemand ein Waffensammler? Einer, der drei Waffen hat, vier Waffen, acht Waffen, zehn Waffen - ist das jeweils ein Waffensammler oder nicht? So müsste beispielsweise definiert werden, wer die Anerkennung als Sammler ausspricht. Es müsste dann eine staatliche Instanz geben, die sagt: Du bist ein Sammler, und du bist keiner. Ich habe mehrere Waffen, aber ich bin nicht registriert; ein anderer hat auch mehrere Waffen, aber er wird als Sammler bezeichnet. Diesem Problem wollten wir ausweichen. Eine behördliche Prüfung zur Zulassung, das, finden wir, ist ein zu grosser Aufwand, und man öffnet auch der Willkür Tür und Tor. Die Sammlungen wären auch regelmässig zu kontrollieren, weil sich diese natürlich ändern.
Weiter sind entsprechende Privilegien für Waffensammler namentlich in Gesetzgebungen verankert, wo für andere Waffenerwerbende sehr einschränkende Regelungen zum Bedürfnisnachweis gelten. In Deutschland beispielsweise darf jemand als Sportschütze maximal zwei Lang- und zwei Kurzwaffen haben. Solange er nur zwei Lang- und zwei Kurzwaffen hat, ist er also kein Sammler, wenn er mehr hat, ist er ein Sammler. Das schweizerische Recht kennt keine solchen Beschränkungen, und wir möchten auch keine solchen einführen, auch wieder wegen des Kontrollaufwandes.
Zudem ist es in der Schweiz für Sammler bereits heute möglich, jede Art von Waffen in beliebiger Zahl zu erwerben, sofern keine Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 gegeben sind. Damit ist auch für die Waffensammler und für die Museen die Möglichkeit gegeben, solche Waffen zu kaufen, aber sie müssen die Voraussetzungen in jedem Fall erfüllen; da kommen wir nicht darum herum. Aber ich glaube, es ist - namentlich für ein angesehenes Museum - keine Sache, zu belegen, dass keine solchen Hinderungsgründe bestehen.
Im Weiteren würden sich Unklarheiten ergeben zum Verbringen von Waffen durch Waffensammler in das schweizerische Staatsgebiet. Die Schengener Waffenrichtlinie 91/477/EWG spricht nämlich in Artikel 2 - wie auch der Vorschlag der Interessengemeinschaft - lediglich vom Erwerb und Besitz und äussert sich nicht zum Verbringen. Auch die Unklarheiten in Bezug auf die Frage, in welchen Fällen das Waffengesetz für Waffensammler gilt und in welchen nicht, müssten beseitigt werden. Darum sind wir der Meinung, dass man das offen lassen sollte. Die Voraussetzungen für den Erwerb müssen von allen erfüllt werden, auch von den Waffensammlern und Museen, aber Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 dürfen nicht vorliegen; diese Bestimmung besteht, meine ich, zu Recht. Das ist eine einfache Regelung.
Ich bin eigentlich dankbar, Frau Langenberger, dass Sie diese Frage aufgeworfen haben und auf einen Antrag verzichten, denn ich glaube, die Regelung, wie sie vorgeschlagen ist, bringt so viele neue Vorschriften, dass das auch für diese Kreise die beste Regelung ist.