Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-10-02
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-10-02
Wortprotokoll
Zur ersten Frage: Der Bundesrat ist sich der vielschichtigen rechtlichen Probleme bewusst, die sich bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ergeben können. Diese zu lösen, wird in erster Linie eine Aufgabe der Gesetzgebung im Zivilrecht sein. Eine zivilrechtliche Regelung wird die aufenthaltsrechtliche Stellung ausländischer Personen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wesentlich beeinflussen.
Zum geltenden Recht ist festzuhalten, dass das Bundesamt für Ausländerfragen im Rahmen so genannter Härtefallregelungen jährlich durchschnittlich 100 Aufenthaltsbewilligungen an gleichgeschlechtliche Partner ermöglicht. Dazu kommen alle Bewilligungen, welche die Kantone in eigener Zuständigkeit im Rahmen ihrer Kontingente erteilen. Mit Bezug auf das erwähnte Urteil des Bundesgerichtes gilt es festzuhalten, dass es nicht Sache des Bundesrates sein kann, Entscheide des Bundesgerichtes zu beurteilen oder zu kritisieren.
Zur zweiten Frage: Im Rahmen der Diskussion zur Parlamentarischen Initiative Gross Jean-Michel wurde der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates in Aussicht gestellt, dass die Vernehmlassungsergebnisse - und nicht die Botschaft - bis zum Sommer dieses Jahres vorliegen würden. Der Bundesrat wird die Frage des weiteren Vorgehens voraussichtlich im Oktober 2000 diskutieren. Parlament und Öffentlichkeit werden anschliessend über die entsprechenden Entscheidungen informiert werden.
Im Übrigen kann ich Ihnen bestätigen, dass ich dem Anliegen nach einer gesetzlichen Regelung für gleichgeschlechtliche Paare in der Planung des EJPD eine hohe Priorität einräume.