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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2000-10-02

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-02

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) hat an ihrer Sitzung vom 22. Mai 2000 die Parlamentarische Initiative Zisyadis behandelt, beraten und Herrn Zisyadis angehört.

[PAGE 1088] Er hat dabei zusammengefasst Folgendes erklärt: Das Ziel der Initiative besteht darin, die für den Militärdienst als untauglich erklärten Personen von der Ersatzpflicht zu befreien. Er widersetzte sich dem Argument, dass im Grund jede Dienstuntauglichkeitserklärung als Invaliditätsanerkennung ausgelegt werden könnte. Seiner Meinung nach kann der Begriff der Invalidität sehr wohl von jenem der Dienstuntauglichkeit losgelöst werden. Er hat auch heute Abend in seiner Begründung keine anderen Argumente vorgebracht als jene, die er schon anlässlich der Kommissionssitzung der SiK angeführt hatte.

Von der Verwaltung war Herr Walter Sigrist, Chef der Sektion Wehrpflichtersatz, anwesend. Er hat die Meinung der Verwaltung bekannt gegeben und unter anderem Folgendes gesagt: "Mit diesem Begehren wird der Wehrpflichtersatz abgeschafft, damit rüttelt diese Forderung auch an der allgemeinen Wehrpflicht."

Nach geführter Diskussion in der SiK war die Meinung ganz klar, dass die 1995 eingeführten Gesetzesänderungen insbesondere für Behinderte merkliche Verbesserungen und mehr Gerechtigkeit in das System der Ersatzpflicht gebracht haben. Die erste Forderung des Initianten ist somit erfüllt. Wie die Erfahrungen gezeigt haben, sind die angestrebten Ziele erreicht worden, und es gibt keinen Grund, hier noch weiter zu gehen.

Die zweite Forderung, wonach die Dienstuntauglichkeitserklärung automatisch die Befreiung von der Ersatzpflicht nach sich ziehen soll, stand bereits 1994 anlässlich der Revision des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz zur Debatte. Damals sprachen sich sowohl die Kommissionen als auch die Räte grundsätzlich für die Ersatzbefreiung von Behinderten aus. Nie zur Diskussion stand hingegen, die Dienstuntauglichkeit als Befreiungsgrund einzuführen. In den Augen der SiK-NR besteht keine neue Ausgangslage.

Die Initiative ist aber aus verschiedenen Gründen mehr als nur problematisch.

1. Das Prinzip der Ersatzpflicht ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Diese Abgabe ist eng mit der allgemeinen Wehrpflicht verknüpft. Sie ist eine finanzielle Ersatzleistung für einen nicht geleisteten Dienst, Militär- oder Zivildienst, und bildet somit einen Teil des Gesamtkonzeptes. Die Initiative würde somit nicht nur das ganze Wehrpflichtskonzept tief greifend verändern, sondern auch eine Ungleichbehandlung zwischen Dienstleistenden und Dienstuntauglichen schaffen, die zu keiner finanziellen Gegenleistung mehr verpflichtet wären. Die SiK unseres Rates möchte weder an der allgemeinen Wehrpflicht rütteln noch zusätzlich eine derartige Ungerechtigkeit schaffen.

2. Für den Fall, dass die Dienstuntauglichkeit als Befreiungsgrund eingeführt würde, würde die Ersatzabgabe ihres eigentlichen Sinnes, der Wehrgerechtigkeit, beraubt, da nur noch die Dienstverschieber weiterhin Ersatzpflicht leisten müssten, die nur gerade 10 Prozent aller heutigen Ersatzpflichtigen darstellen. Die SiK unseres Rates ist gegen diese Änderung.

3. Schliesslich wird das Bundesgesetz über den Wehrpflichtersatz im Zuge der "Armee XXI", insbesondere wegen der Verkürzung der Wehrpflichtdauer, vermutlich revidiert werden müssen. Die SiK unseres Rates ist der Meinung, dass in diesem Zusammenhang dann Änderungen notwendig sind oder notwendig sein könnten. Sie ist aber dagegen, dass dabei die Ersatzpflicht erneut in Frage gestellt wird.

Ich komme zum Schluss: Die SiK hat mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Es gibt auch keine Minderheit.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

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