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preparatory:AB 66896

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Sie mögen sich erinnern, oder Sie sehen auf der Fahne, dass wir im ersten Umgang der Meinung waren, dass an diesem Absatz festzuhalten sei. Der Nationalrat hat sich für Streichen entschieden. Auch in seinem zweiten Umgang hat er sich jetzt für Streichen entschieden. Wir aber sind der Meinung, dass an diesem Absatz festgehalten werden soll.

Im Nationalrat wurde dazu ausgeführt, dass es um die Frage gehe, ob eine Organisation in der Schweiz für die Verleihung von FMH-Titeln zuständig sein solle oder nicht. Es wurde weiter dazu gesagt, dass es eigentlich zwei Interessenlagen gebe: auf der einen Seite die, dass man in diesem Land keine Multiplizität von Titeln oder gar konkurrierende Titel wolle; auf der anderen Seite sei es aber so, dass bei Innovationen neue Programme zugelassen werden sollten. Aus diesem Grund hat Herr Gutzwiller, der Sprecher im Nationalrat, gesagt, dass bei diesem Absatz noch nicht das letzte Wort gesprochen sei, man solle eine neue Formulierung finden. Wir hingegen waren in der Kommission mit 10 zu 2 Stimmen der Meinung - die Meinung der Minderheit wird Ihnen dann Herr Stähelin darlegen -, dass man keine neue Formulierung brauche.

Weshalb? In diesem Artikel geht es, wie bereits gesagt, um die Kriterien bei Weiterbildungsgängen. Bereits im Vorgängergesetz des Medizinalberufegesetzes war festgehalten, dass ein Weiterbildungsprogramm akkreditiert werden könne, wenn es von einem gesamtschweizerischen Berufsverband oder ausnahmsweise von einer anderen geeigneten Organisation getragen werde. Das aktuelle Recht und der bundesrätliche Entwurf sind damit grundsätzlich identisch. Im vorliegenden Entwurf wurde das Wort "ausnahmsweise" gestrichen, um die Bedeutung der Öffnung zu unterstreichen. Dabei geht es nicht darum - ich möchte das unterstreichen -, wilden Wettbewerb zu schaffen. Vielmehr sollen [PAGE 407] der Bundesrat beziehungsweise das Departement entscheiden können, welche Weiterbildungen das staatliche Label erhalten.

Es stellt sich also die Frage, wer letztlich Regulator sein soll. Es kann in Zukunft durchaus sinnvoll sein, Fragen anzugehen, die sich nicht nur auf einen einzigen Medizinalberuf beschränken. Deshalb sollen die Bildungsinstitutionen der Tertiärstufe die Möglichkeit haben, eine interdisziplinäre oder interprofessionelle Weiterbildung zu entwickeln und diese über die vorgegebenen Instrumente der Qualitätssicherung überprüfen zu lassen. Die Zuständigkeit einer einzigen Organisation wird nach der Meinung der Mehrheit der Kommission der Sache nicht gerecht; es besteht die Gefahr der Ungleichbehandlung der Träger.

Aus diesen Gründen haben wir uns mit 7 zu 2 Stimmen für Festhalten entschieden.