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Messmer Werner · Nationalrat · 2006-06-21

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Obwohl ich für die Kommission spreche, möchte ich doch meine Interessenbindung offen legen: Als Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes bin ich selbstverständlich von diesem Thema direkt betroffen.

Ich möchte Ihnen zuerst sagen, wie es zu dieser Motion Jenny kam. Wir kennen die Luftreinhalte-Verordnung als Basisdokument für die Regelung einer Partikelfilterpflicht in der Bauwirtschaft. Nun hat diese Verordnung eine gestaffelte Einführung vorgesehen. Diese Frist der Einführungsstaffelung ist inzwischen abgelaufen. Obwohl diese Frist nun abgelaufen ist, stellen wir schon seit einiger Zeit fest, dass diese Vorschriften in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich angewendet werden. Es gibt Kantone, die diese Vorschrift des Bundes verschärfen; andere Kantone haben bis heute gar nichts gemacht. Das führt natürlich zu einer grotesken Situation auf dem Binnenmarkt Schweiz, vor allem darum, weil es heute für viele Bauunternehmen selbstverständlich ist, dass sie interkantonal arbeiten müssen und können. Ich stelle zudem fest, dass in den Regionen immer mehr Spezialabkommen zwischen der Bauwirtschaft und den kantonalen Verwaltungen getroffen werden. Das führt dann noch vermehrt zu unterschiedlichen Anwendungen. Dieser Zustand ist für die Bauwirtschaft ein unmöglicher Zustand; diese Praxis ist wettbewerbsverzerrend, wenn nicht sogar diskriminierend.

Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass es einige Lösungen gibt, die völlig inakzeptabel sind. So kennen wir heute die Anwendungspflicht bezogen auf eine sogenannte A- oder B-Baustelle. Das heisst: Baustellen ab einem gewissen Volumen sind filterpflichtig; andere Baustellen mit einem kleineren Volumen sind nicht filterpflichtig. Das kann zu sehr grotesken Situationen führen - wenn ich daran denke, dass das Pressegebäude, das wir unweit von hier umbauten, vom Volumen her filterpflichtig war, aber nur einige wenige kleine Maschinen auf der Baustelle waren. Als die Gerechtigkeitsgasse mit mehreren Grossmaschinen renoviert wurde, war das vom Volumen her eigentlich nicht filterpflichtig. Das sind natürlich groteske Entwicklungen, die wir nicht weiter so handhaben sollten.

Darum braucht es hier eine Korrektur, und mit der Motion Jenny wollten wir diese Korrektur anbringen. Der Titel der Motion Jenny sagt es schon: Es geht um den einheitlichen Vollzug der Luftreinhalte-Vorschriften und das Verhindern von unnötigen Wettbewerbsverzerrungen. [PAGE 1077]

Der UREK des Nationalrates war nun aber die Formulierung der Motion Jenny zu offen, zu weit und zu undurchsichtig. Man stellte fest, dass vor allem in der Landwirtschaft Ängste entstanden, dass die Landwirtschaft unter dem Tisch plötzlich zu mehr gezwungen würde. Und es gab Ängste vor einer versteckten Aufweichung der Partikelfilterpflicht im Vergleich zu heute, vor einer versteckten Abschaffung der Partikelfilterpflicht. Die Kommission anerkannte die Notwendigkeit der Korrekturen, aber allein bezogen auf die Bauwirtschaft. Das führte zur Abänderung der Motion Jenny so, wie sie Ihnen heute vorliegt.

Ich lese die Änderung nochmals vor: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug der Luftreinhalte-Vorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren." Die Motion bezieht sich im Moment also lediglich auf die Bauwirtschaft. Und als Vertreter der Bauwirtschaft lege ich hier bewusst noch einmal ein Bekenntnis ab: Der Schweizerische Baumeisterverband will keine Abschaffung der Partikelfilterpflicht. Er ist sogar für eine leichte Ausdehnung der heutigen Regelung zugunsten einer Harmonisierung und einer Gleichstellung aller Kantone. Damit habe ich das hier auch gesagt.

Ich bitte Sie, nicht mehr allzu lange zu diskutieren, sondern diesem Vorhaben möglichst bald, wie auch die Kommission, einstimmig zuzustimmen.